Beiträge von Tamar

    Es gibt doch bei einer vorläufigen Bewilligung im Normalfall 2 Möglichkeiten: man hat in Wirklichkeit weniger Anspruch oder man hat mehr Anspruch. Der Gesetzgeber wollte halt zu Coronazeiten keine Rückforderungen in die Welt setzen, aber mögliche Nachzahlungen zulassen und daher gab es die gesetzliche Regelung, dass in der Zeit eine endgültige Festsetzung nur auf Antrag gemacht werden kann.

    Ok, aber das JC müsste die EKS doch auch anfordern? Wenn keine Anforderung kommt, kann ich ja die Füße stillhalten?

    Ja, natürlich. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums gilt die vorläufige Bewilligung als endgültige.

    Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?

    Verstehe ich nicht. Wenn 400 Euro gezahlt wurden, was soll da an der Aussage nicht bindend sein?


    Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)?

    Du hast 400 Euro im Monat gezahlt, wieso willst du jetzt 500 Euro angeben?


    Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen?

    Natürlich.


    Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen

    Natürlich.


    falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht?

    Das kommt darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, ob man dir Beratungshilfe und /oder Prozesskostenhilfe gewährt, welchen Umfang der Streit letztendlich hat usw. Das kann man so nicht beantworten. Rechne mit ca. 500 Euro für Widerspruch und 1000 Euro für eine Klage.


    Da ich keine Nachweise liefern kann ausser der schriftlichen Bestätigung meiner Mutter, dass sie einen bestimmten Betrag (z. Bsp. 400 Euro) von mir in bar erhält, welche Auswirkungen hätte das bei den monatlichen Leistungen vom Jobcenter?

    Wieso kannst du keine Nachweise erbringen? Bargeld fällt ja nicht vom Himmel. Auch das muss ja vom Konto abgehoben worden sein. Also jeden Monat mindestens 400 Euro Bargeldabhebung. Das weist man auch ganz einfach mit Kontoauszügen nach.

    Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?

    ??? Das steht im Normalfall doch im Mietvertrag oder wurde von dir mit deiner Mutter vereinbart.

    Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen -

    Nein.


    Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?

    Jein. Du kannst einen Kredit abbezahlen, musst aber das Bürgergeld für März ganz oder teilweise zurück zahlen. Das heißt, du tauschst alte Schulden mit neuen.


    Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.


    Das verstehe ich auch nach 3x Lesen nicht.


    Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?

    Was macht die Krankenversicherung auch so?! Du sprichst in Rätseln.

    Da wurde irgendwas verrechnet. War das im Rahmen einer endgültigen Festsetzung? Da werden errechnete Nachzahlungen mit Überzahlungen verrechnet und mit diesem komischen Gutscheinsystem ausgewiesen. Fakt ist jedenfalls, dass da keine Auszahlung an dich erfolgt. Was da genau miteinander verrechnet wurde, kann dir aber nur dein Jobcenter sagen. Vielleicht ist es auch aus dem Bescheid ersichtlich, aber dann müsstest du ihn hier (anonymisiert als PDF) hochladen.

    Berufsaussichten sind aktuell auch ziemlich schlecht. Kann ich irgendwas tun?

    Dich vielleicht nicht auf den erlernten Beruf versteifen und schnell einen alternativen Job finden, damit Du ggf. nur im April oder gar kein Bürgergeld benötigst. Denn, wenn die Nachzahlung im April kommt, muss das Jobcenter es als Einkommen anrechnen und je nach Höhe der Nachzahlung sogar auf 6 Monate verteilt.

    Ich kann im SGB VII keinen Ausschluss von Bürgergeldempfängern finden. § 52 SGB VII bestimmt nur, dass Bürgergeld als Einkommen auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Ob das dann aber in jedem Fall genau die gleiche Höhe hat, so dass sich eben kein Anspruch auf Übergangsgeld ergibt: keine Ahnung.

    Warum informierst du nicht einfach das Jobcenter und wartest ab, ob man von dir fordert, einen Antrag auf Übergangsgeld zu stellen? Und selbst, wenn man das fordert: Was wäre daran so schlimm?

    Wenn du vor Bürgergeld Alg1, Krankengeld, Lohn, also irgendwas, wo Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung angeführt wurden, als Einkommen hattest, dann könnte ein Anspruch bestehen. Das wird auch niemand vom JC zu 100% beantworten können, da niemand dort deinen genauen Versicherungsverlauf kennt. Das heißt, dass du sowieso drn Antrag stellen musst, ob er nun bewilligt oder abgelehnt wird.

    Ob hier auch besonderer Wohnbedarf aufgrund Merkzeichen B berücksichtigt werden müsste, muss erstmal erfragt werden.

    Umpalumpa: Wie alt ist das verbleibende Kind und welcher Art sind eure Behinderungen, gibt es Merkzeichen oder Pflegestufen? Und welcher Art ist eigentlich deine Rente? Wenn es ggf. Erwerbsminderungs- oder sogar Altersrente ist: gibt es dann überhaupt noch eine erwerbsfähige Person in eurer Bedarfsgemeinschaft?

    Mir wurde die Wohnung nun zugesagt

    Das muss ja vom neuen Jobcenter erfolgt sein. Warum hast du in dem Zusammenhang dann nicht gleich Anträge auf Bürgergeld, Kaution, Erstausstattung etc. gestellt, wenn du eh einmal mit dem neuen JC im Kontakt bist?


    Soll ich den neuen Bürgergeld Antrag, zum 01.04 auf die neue Adresse ausschreiben?

    Wenn du Miete ab Einzug zahlen musst, dass schon ab Einzugsdatum.

    Wenn du in Widerspruch gehst, wird gar nichts aufgerechnet, weil dein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.

    Du musst im Widerspruch nicht begründen, wieso du die EKS jetzt erst einreichst, das ist nur für die Frage, ob dir die Kosten des Widerspruchs erstattet werden, von Interesse. Da du keinen Anwalt nimmst, ist das also unwichtig.

    Wichtig ist, dass du zum Widerspruch schnellstmöglich die EKS + alle notwendigen Nachweise einreichst.

    Die Frage kann man nunmal schlecht beantworten, wenn man den Wortlaut der Bescheide nicht kennt. Normalerweise ist das Nonsens mit der Vorläufigkeit, da ja schon längst eine endgültige Festsetzung gemacht werden könnte. Aber, wenn was bewilligt wurde, besteht ja anscheinend trotz des BK-Guthabens noch ein Anspruch auf Bürgergeld? Ansonsten wäre es doch bei einer Ablehnung geblieben?

    Ich kann schlicht den Sachverhalt nicht nachvollziehen, deshalb die Frage nach den Bescheiden.

    Eibe Beratungsstelle vor Ort gibt es nicht?

    Nein, wenn die Wohnung zu teuer ist, wird abgesenkt, man muss eben nur nicht unbedingt umziehen, sondern kann die Differenz halt selbst zahlen oder vermietet unter, was bei 94 qm ja möglich sein sollte. Es scheint auch eine gefragte Gegend zu sein, sonst wären die angemessenen Kosten der Unterkunft nicht so hoch. Ob deine Werte stimmen, kann ich ja so nicht beurteilen. Sie dürften m. E. n. in mindestens 90% von Deutschland jedenfalls unangemessen für 2 Personen sein.

    Dann erkläre und vor allen Dingen weise es doch so nach. Dass du alle 2 Monate die volle Miete selbst bezahlst und alle 2 Monate die volle Miete von deiner Mutter forderst, kann man doch anhand Kontoauszügen nachweisen.

    Und dass die restlichen 170 Euro für Einkäufe der Mutter waren, dafür gibt es doch sicherlich auch Rechnungen.

    Deine unterschwelligen Beleidigungen a la "1+1 zusammenzählen und "hat der sie noch alle" solltest du tunlichst unterlassen.

    Wenn jemand von Bürgergeld lebt und den Regelsatz + halbe Miete bekommt, dann ist das von euch gelebte Modell eben nicht nachvollziehbar. Wenn die Mutter 1000 Euro Bedarf hat und 700 Euro Krankengeld + 300 Euro Bürgergeld im Monat bekommt, damit der Bedarf gedeckt ist, dann stellt sich nunmal die Frage, wie sie dir 1370 Euro überweisen und dann auch noch den ganzen Monat leben konnte, wenn sie dir schon 370 Euro mehr Geld überwiesen hat, als sie überhaupt als Monatseinkommen hat.

    Das ist mir zu verwirrend. Deine Mutter lebt von was? Auch Sozialleistungen? Rente? Krankengeld?

    Wie hoch ist die halbe Miete, die dir deine Mutter schuldet? Hast du Zugriff auf das Konto der Mutter? 1370 Euro erscheinen mir sehr hoch für die Hälfte der Miete und ein bisschen Online-Käufe.

    Fakt ist, dass du die Beweislast für deine Hilfebedürftigkeit hast und daher nachweisen musst, dass es sich bei dem Geld von deiner Mutter nicht um eine Schenkung und damit Einkommen handelt. Insofern hat der SB "sie auch noch alle", denn das zu kontrollieren ist seine Pflicht.

    So genau wird da niemand hinschauen. Im Normalfall wird der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Erstantrag und WBA) geprüft. Es dürfte auch stark davon abhängig sein, wie eine mögliche Kenntniss vom Vermögen überhaupt aussieht. Wenn man, wie ich zu meinen Aktienfonds nur einmal im Jahr einen Kontoauszug erhält, kann man nicht wissen, welche Werte im Laufe des Jahres erreicht wurden. Wenn man es aber quasi wie einen Onlinekontoauszug täglich kontrollieren kann, ist das wieder was ganz anderes.