Aber aktuell dürfte die Rente für eine Begründung schwierig werden, da noch alles in den Sternen steht.
Ich ging aufgrund der Zahl 62 von einer (vorgezogenen) Altersrente aus.
Ich war 35 Jahre Bankangestellte, da ist man rentenmäßig gut dran.
Das hilft mir jetzt nicht. Es sollte schon eine Zahl her.
Wobei wir halt immer noch von über 2000 Euro reden. Käme jetzt darauf an, wie teuer ein Umzug wäre.
ich könne gegen den Weiterbewilligungsbescheid der von 05/2024 - 04/2025 demnächst ansteht und der die Absenkung ab 08/2024 enthält Widerspruch einlegen.
Kannst du natürlich, darauf wurde bereits hingewiesen. Hast du denn ggf. in den 35 guten Jahren ein bisschen angespart, dass du die Zeit bis zur Rente überbrücken kannst?
Kann man wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung überhaupt Widerspruch einlegen bzw. wird die von der Widerspruchsabteilung gemacht? Der Bescheid wird grundsätzlich und von den Beträgen her ja richtig sein. Darum frag ich mich ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.
Man geht gegen die Höhe der berücksichtigten Kosten der Unterkunft in Widerspruch. Dass man meint, dass ein Umzug unwirtschaftlich ist, wäre eine mögliche Begründung für dich. Wobei es aber auch noch andere Möglichkeiten der Kostensenkung gibt, z. B. Untervermietung.
Ich wohne im Zollernalbkreis und da gibt es schon seit Jahren keine Wohnungen zu den Angemessenheitswerten.
Der Zollernalbkreis hat anscheinend gar kein eigenes Konzept in dem Sinne, sondern scheint sich an die Wohngeldwerte zu halten:
https://service.zollernalbkreis.de/bi/to0050.asp?__ktonr=6408
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.wohnen-…98ede452d8.html
Auch bei Thomè steht es so mit den Wohngeldwerten.
Wenn dem so ist, wird es mit einer Klage schwer.
Der Weiterbewilligungsbescheid wird wohl Ende März/Anfang April kommen.
Warte den erstmal ab.