Beiträge von Tamar

    Das scheint nicht so ganz zu stimmen,das der Bescheid falsch ist.

    Aha. Weil es der sagt, der den falschen Bescheid erlassen hat?


    Bezüglich der Heizkosten gelten andere Regeln,wenn man Selbstbeschaffer von Brennstoffen.
    Die werden nicht in monatlichen Abschlägen bezahlt,sondern einmalig bei Bedarf.

    Ja, natürlich, wenn der Normalfall vorliegt, dass man Öl bei Lieferung bezahlt. Du aber hast ein Wärmekonto. Mit dem hast du dich vertraglich zu monatlichen Zahlungen verpflichtet und natürlich sind das dann auch monatliche Kosten. Nur umgedreht geht es nicht, das heißt, das Jobcenter darf nicht von dir die Einrichtung eines Wärmekontos fordern! Oder kannst du wirklich einfach das bereits eingezahlte Geld vom Wärmekonto abheben und sofort mit den vereinbarten monatlichen Raten aufhören?

    Außerdem fehlen ja wohl trotzdem die 16 Euro für Wasser.

    Aber, es ist deine Entscheidung, was du aus den Informationen machst. Fakt ist, dass die Auffassung der SB falsch ist. Wahrscheinlich, weil die die Entscheidung des BSG zu Einmalbrennstoffen nicht verstanden hat.

    Aber auf welcher Grundlage denn?

    Verstehst du nicht? Ob dieses Auskunftsverlangen rechtmäßig ist oder nicht, wird dann ein Gericht entscheiden. Und natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage für einen möglichen Unterhaltsanspruch. Das habe ich bereits erläutert.

    Ich bin 27, ich glaube nicht dass Unterhalt überhaupt noch angemessen wäre,

    Keine Ahnung, ob du Bummelstudent warst und deshalb der Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Auch das wird im Zweifel ein Gericht feststellen.

    in dem Bereich in dem ich arbeiten möchte

    Den Bereich wird es mit Bürgergeld nicht geben. Da geht es nicht mehr um "möchte". Da ist auch ein Job weit unter Qualifikation angemessen.

    muss ich dafür einen Widerspruch schreiben ?

    Schreibe einen Widerspruch, dass die monatlichen Heizkosten fehlen + 16 Euro für Wasser und warte ab.


    Aber genau das widerspricht sich doch, mit meinen Bewilligungen.
    Die Karenzzeit der Kosten für die Unterkunft weil unangemessen von 12 Monaten angegeben, aber nur für 6 Monate bewilligt.

    Nein, tut es nicht. Das JC hat trotz 12 Monate Karenzzeit nunmal über den verlinkten Paragraphen diese Möglichkeit. Aber das ist für die Sache auch unrelevant. Wichtiger ist es doch wohl, die Heizkosten zu erhalten.

    Aber die 12 Monate Karenzzeit ist doch auch für die unangemesse Miete und Heizkosten gedacht.

    Nein. Wenn du § 22 Absatz 1 SGB II aufmerksam liest, wirst du leicht erkennen, dass die Karenzzeit nur für die Kosten der Unterkunft gilt, nicht aber für Heizkosten:

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden.

    Wie kann ich den Abschlag der Heizölrechnung senken ?

    Das kommt doch auf deinen Vertrag an. Der Normalfall bei Heizöl ist ja eh die Bezahlung bei Betankung. Dieses Wärmekonto schließt man ja freiwillig ab.

    Die 660 Euro sind jetzt die komplette Miete mit kalten Nebenkosten? Weil im Bescheid nur Nettokaltmiete steht und nicht Bruttokaltmiete

    Ansonsten fehlen die monatlichen Heizkosten. Selbst, wenn die unangemessen sind, wären sie zumindest in der angemessenen Höhe zu berücksichtigen. Außerdem sollten sie zumindest für 6 Monate voll übernommen werden, bis eine Kostensenkungsaufforderung greift.

    Die Bewilligung für 6 Monate ist aufgrund der unangemessen Miete möglich, § 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB II.

    Ich müsste jetzt wieder um 100€ erhöhen, dass zahlt das Jobcenter doch nicht, oder zahlen die jetzt noch 100€ Wasserkosten im Monat zusätzlich? Und Heizkosten müsst ich auch erhöhen um 80€, das wären 180€ mehr, da zahl ich jeden Monat auch noch extra für die

    Wo ist dein Problem? Du erhöhst die Kosten und wenn nicht gezahlt wird, dann mahnst du und wenn die Schulden 2 Monatsmieten betragen, dann kündigst du ihnen. Ich sag es nochmal:Wie man das eben als normaler Vermieter macht.

    Klingt im Übrigen danach, als würde schon lange nicht die volle Miete gezahlt werden, wenn du schreibst, dass du ständig die Vorauszahlungen erhöhst, die das aber ignorieren würden.

    kann das Amt meine Eltern oder meinen Bruder zur Auskunft mit Zwangsgeld zwingen?

    Das wird sich zeigen. Natürlich kann es gegenüber den Eltern einen Auskunftsanspruch nach § 60 SGB II geltend machen. Das ist ein Verwaltungsakt, gegen den die dann in Widerspruch und notfalls Klage gehen können. Dann wird die Widerspruchsstelle bzw. das Sozialgericht prüfen, ob ein Auskunftsanspruch besteht. Bedenke aber, dass nach allgemeiner Rechtsmeinung der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch eines Kindes nach Beendigung der Ausbildung noch für eine kurze Zeit der Arbeitssuche gegenüber den Eltern weiter besteht. Im Allgemeinen ist da von 6 Monaten die Rede.

    Die nicht erfolgte Auskunft kann mit einem Bußgeld geahndet werden, auch hier ist Einspruch (aber innerhalb 2 Wochen!) möglich. Über dessen Rechtmäßigkeit würde dann das zuständige Amtsgericht entscheiden.

    Im Prinzip beantwortet das auch die restlichen Fragen, da eben für eine gewisse Übergangszeit der Gesetzgeber noch eine Unterstützung durch die Eltern erwartet.

    Was nun tatsächlich rauskommt, wird wohl nur die Zukunft zeigen. Wahrscheinlich solltest du dich aber schnellstmöglich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Ausgelernt, jung und ungebunden sollte das doch schnell gehen.

    Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind.

    Das ist eine Stammtischweisheit und völlig falsch.


    sondern durfte einfach hier wohnen etc.

    Irgendwas gegessen wirst du ja in den 2 Monaten auch haben...


    Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar.

    Gerade in so einem Fall müsste das Krankenhaus oder ein Familienangehöriger ein Betreuungsverfahren einleiten. Irgendwer muss ja im Fall der Fälle berechtigt sein, Entscheidungen zu treffen.

    Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt

    Die scheint ja jemand zu zahlen. Ansonsten bleibt es dabei: ob nachgezahlt wird, ist eine Entscheidung der Behörde. Ob das bei dir der Fall sein wird, kann niemand prognostizieren. Es spricht nunmal auch etliches dafür, dass du nicht hilfebedürftig warst, weil du die Hilfe von Familienangehörigen erhalten hast.

    1. Den Stand der Bearbeitung deines WBA erfährst du nur, wenn du das Jobcenter kontaktierst.

    2. Das JC hatte einen wichtigen Grund, wenn es im Datenabgleich mitgeteilt bekommen hat, dass du arbeitest. Dem muss es nunmal nachgehen.

    3. Ob noch Unterlagen fehlen, wird sich zeigen. Einfach mal so schnell, schnell wird kein Geld ausgegeben.

    4. Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach man einen Beleg für die Abgabe von Unterlagen fordern kann. Das ist reine Kulanz der Behörde und wenn man dort auftritt wie die Axt im Walde, dann sinkt die Kulanzgrenze wahrscheinlich gegen Null.

    5. Was von Juli bis Dezember gewesen ist, spielt für den WBA auch keine Rolle.

    Es gibt in Krankenhäusern Sozialdienste. Es gibt die Möglichkeit, jemanden als Betreuer einzusetzen und wenn es nur auf Zeit ist. Ich weiß nicht, ob man deinen Argumenten wirklich folgen kann. Im Übrigen sind Verwandte 1. Grades ein Leben lang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Insbesondere, wenn die Unterhalt benötigende Person nicht auf Arbeit (Erwerbsobliegenheit) verwiesen werden kann, weil sie krank ist. Wenn also z. B. Hilfe von deinen Eltern kam, dann kann das als ganz normaler Unterhalt betrachtet werden.

    aber können Leistungen dennoch rückwirkend erbracht werden

    Können. Das liegt im Ermessen des Leistungsträgers. Das mit der Zeit im Krankenhaus mag ja nachvollziehbar sein. Aber zwischen November und jetzt liegt auch einige Zeit. Und waren die Nachweise, die zu erbringen sind, so kompliziert zu beschaffen? Wovon wurde nach Krankenhaus gelebt? Wer hat die ganzen Monate Miete und ggf. Krankenversicherung gezahlt und wovon? Das sind alles Fragen, die dafür eine Rolle spielen.

    Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.

    Genau das kann dir doch nur das neu zuständige Jobcenter sagen, ob die deine Gründe für mehr Wohnraum anerkennen oder nicht. Im Normalfall kenne ich das nur für Erkrankungen, die mit zusätzlichem Platzbedarf verbunden sind, z. B. für einen Rollstuhl oder Sauerstoffversorgung usw. Nur allein aufgrund deiner Angabe "Krankheit und Schwerbehinderung" kann man das nicht abschätzen. Wofür benötigst du denn konkret mehr Wohnraum?