1. Den Stand der Bearbeitung deines WBA erfährst du nur, wenn du das Jobcenter kontaktierst.
2. Das JC hatte einen wichtigen Grund, wenn es im Datenabgleich mitgeteilt bekommen hat, dass du arbeitest. Dem muss es nunmal nachgehen.
3. Ob noch Unterlagen fehlen, wird sich zeigen. Einfach mal so schnell, schnell wird kein Geld ausgegeben.
4. Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach man einen Beleg für die Abgabe von Unterlagen fordern kann. Das ist reine Kulanz der Behörde und wenn man dort auftritt wie die Axt im Walde, dann sinkt die Kulanzgrenze wahrscheinlich gegen Null.
5. Was von Juli bis Dezember gewesen ist, spielt für den WBA auch keine Rolle.