Beiträge von Tamar
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Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.
Genau das kann dir doch nur das neu zuständige Jobcenter sagen, ob die deine Gründe für mehr Wohnraum anerkennen oder nicht. Im Normalfall kenne ich das nur für Erkrankungen, die mit zusätzlichem Platzbedarf verbunden sind, z. B. für einen Rollstuhl oder Sauerstoffversorgung usw. Nur allein aufgrund deiner Angabe "Krankheit und Schwerbehinderung" kann man das nicht abschätzen. Wofür benötigst du denn konkret mehr Wohnraum?
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Mit den Daten kann man nichts anfangen. Man muss wissen, ob das Jobcenter 2/3 der Miete berücksichtigt oder die volle Miete. Was Arbeitslosengeld jetzt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht.
Warum ist es so problematisch, eine Arbeit zu finden? Gerade, wo du ja recht flexibel bundesweit suchen kannst, da du keine Kündigungsfristen für eine Wohnung beachten musst.
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die Antwort erhalten das die Rechnung falsch ist und wir nicht 799€ nachzahlen müssen sondern wir ein Guthaben von 280€ haben.
Wenn das Jobcenter 185 Euro/Monat Abschlag zahlt und der Vermieter nur 95 Euro berücksichtigt, wieso denkst du, dass das Jobcenter hier einfach mal so eine falsche Nachzahlung (nochmal) zahlt? Wenn du selbst die Miete zahlen müsstest, würdest du also einfach zugucken, wie sich der Vermieter 1080 Euro (12 x 90 Euro) einfach so zusätzlich in die Tasche steckt?
Ich habe wirklich sehr große Angst vor diesem Mann (bin seit Jahren psychisch Krank, Angst,- und Panikattacken usw).
Das ist doch kein Grund, einfach den Kopf in den Sand zu stecken. Ein bisschen Eigenverantwortung muss man schon leisten.
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Kann man schlecht beantworten, wenn man nicht weiß, welche Angaben die Eltern beim Jobcenter gemacht haben. Denn normalerweise wird, wenn noch jemand in der Wohnung wohnt, die Miete nur kopfteilig berücksichtigt, hier also 2/3 bei den Eltern. Dann hätten die aber schon länger ein Problem mit dem Geld, denn du schreibst ja, dass du ihnen nichts zahlst.
Von daher: ohne konkrete Angaben zum Bürgergeld der Eltern kann man nichts sagen.
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Muss ich die Summe dann bei Abmeldung sofort zurückzahlen
Ja, der Restbetrag wird dann umgehend in einer Summe gefordert, ggf. kannst du dann aber mit der zur Eintreibung der Forderung beauftragten Stelle Ratenzahlung vereinbaren.
Die 3 Jahre haben damit gar nichts zu tun. Die bedeuten etwas ganz anderes.
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Von läuft so weiter da Kind weiterhin dort als Hauptwohnsitz und Hauptaufenthalt gemeldet ist, bis hin zu es wird aufgeteilt und dann zur Hälfte bei mir angerechnet.
Kindergeld kann nur ein Elternteil erhalten. Ihr müsst euch da einig werden, ansonsten muss das Familiengericht entscheiden. Wenn ihr die Mutter bestimmt und sie dir nichts davon abgibt, kann auch nichts vom Jobcenter angerechnet werden.
Aber habe auch gehört oder gelesen dass die Mutter meine Kindes, die nicht zu meinem Haushalt gehört, aber Arbeiten geht und gut verdient (um die 4000 brutto) mir dann ein Unterhalt zahlen müsste ?
Völlig korrekt.
Und muss ich ihr dann in den 15 Tagen wo dass Kind bei ihr ist auch Unterhalt zahlen ?
Theoretisch ja, praktisch nein, da du nicht leistungsfähig bist.
Im Endeffekt möchte ich nur mein Kind versorgen können, wenn es bei mir ist
Genau genommen versorgt es der Steuerzahler, wenn du selbst kein Einkommen hast. Dessen ungeachtet, dass ich persönlich von so einem Hin- und Hergereiße des Kindes nichts halte.
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Wenn du das alles so nachweisen kannst, dann ist das doch gut. Leg noch ein Schreiben bei, wo ihr vereinbart habt, dass du 500 Euro leihst und man es dir zurück zahlt, wenn die nächste Rente, das nächste Wohngeld, was auch immer, eingegangen ist.
Wenn du noch in der Widerspruchsfrist bist, dann im Rahmen eines Widerspruchs, ansonsten mit Überprüfungsantrag.
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Welcher Monat? Weihnachtszeit? Welcher Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug? Die 500 Euro Barabhebung sind auf dem Kontoauszug erkennbar? Die finanzielle Notlage deiner Eltern wäre auf ihrem Kontoauszug ersichtlich, Beispiel: du hebst am 2.12. 500 Euro ab, deine Eltern haben am 2.12. ihr Konto mit 350 Euro überzogen und keinen Dispo. Es ist ersichtlich, dass die Eltern dann (durch Lohn, Rente, Wohngeld) später, sagen wir mal am 15.12. wieder liquide wurden? Ihr wohnt im selben Ort? Warum haben sie es, dann nicht in bar zurück gegeben, wie sie es bekommen haben?
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Du scheinst grundsätzlich ein Formulierungsproblem zu haben.
Was ist ein Zahlungsbescheid? Warum erfolgte dieser "Zahlungsbescheid" einen Tag (28.12.22) nach dem Bewilligungsbescheid (27.12.22)?
Warum "abschließender" Bescheid? Wenn es davor nur vorläufige Bewilligungen gegeben hat, dann wäre das nur für 6 Monate gewesen. Also könnte man dann jetzt nicht 2022 komplett prüfen lassen.
Dessen ungeachtet ist es korrekt, dass du nicht einfach pauschal ein Jahr nennst und das war es. Im sogenannten Zugunstenverfahren trifft dich eine erhöhte Darlegungs- und Nachweispflicht.
Ich möchte sämtliche Einkommensnachweise für das genannte Jahr vorlegen,
Wieso "möchtest" du das? Wann soll das erfolgen? Wieso machst du das nicht gleich? Wieso liegen diese wichtigen Unterlagen nicht schon längst dem Jobcenter vor? Und was hat eine Rückzahlung von Bafögdarlehen für eine Relevanz? Deine Schulden interessieren das Jobcenter nicht.
Wenn du Bafögdarlehen bezogen hast, warst du doch Student? Warum hast du solche Probleme, einen Sachverhalt verständlich zu schildern?
Wahrscheinlich wird effektiv nur Hilfe möglich sein, wenn man zumindest die Bescheide vom 27. und 28.12.22, deinen Überprüfungsantrag sowie den Überprüfungsbescheid lesen kann.
Wenn das Jobcenter mit Verweis auf die Bindungswirkung eine Überprüfung abgelehnt hat und das rechtens war, weil du deiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen bist, wars das sowieso. Denn im Widerspruch wird nur geprüft, ob die Ablehnung der Überprüfung korrekt war. Ein erneuter Überprüfungsantrag ist nicht möglich wegen der Jahresfrist. Es sei denn, du meinst mit "Zahlungsbescheid" einen Erstattungsbescheid. Da sind 4 Jahre möglich.
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Klingt in der Beschreibung aber nicht so, sondern, wie wenn tatsächlich in 2023 angefallene und verbrauchte Kosten in der Abrechnung für 2022 stehen. Was selbst dem Leistungsprinzip nicht entsprechen würde.
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Ich glaube, du hast den Sachverhalt nicht ganz verstanden. Es geht darum, dass der Vermieter anscheinend nicht nach mietrechtlichen Vorschriften abrechnet, der TE als Mieter nie etwas dagegen unternommen hat und es ihm jetzt unangenehm ist, dass das Jobcenter plötzlich nachhakt.
Es geht nicht um die pünktliche oder unpünktliche Vorlage der Abrechnungen.
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Die Kommunale Arbeitsförderung fordert jetzt die Bürgergeld-Leistungen für den Monat zurück, in dem ich den Gewinn erhalten habe. Danach zählt das Geld zum Schonvermögen.
Das ist schon richtig. Die Betonung liegt auf "danach". Im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, deshalb musst du das Bürgergeld für den Monat zurück zahlen. Danach wird es zu Vermögen.
Beispiel: 14.000 Euro Gewinn. Zufluss im Januar. Bürgergeld für Januar war 1.100 Euro. Also musst du die 1.100 Euro zurück zahlen, ab Februar ist der Rest Vermögen. Wenn dein gesamtes Vermögen dann 15.000 Euro nicht übersteigt, hast du ab Februar wieder Anspruch, ist es höher, musst du es erstmal bis zur Grenze von 15.000 Euro verbrauchen.
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Muss ich diese Neusortierung wirklich durchführen?
Woher soll das hier jemand wissen? Zuallererst muss doch im Mietvertrag geregelt sein, wie Nebenkosten abgerechnet werden. Der Normalfall ist eine monatliche Vorauszahlung und dann eine jährliche Endabrechnung. Und nicht das komische Tohuwabohu, das du dort beschreibst.
Wenn du also genaue Auskunft benötigst, musst du den Passus des Mietvertrages zu den Betriebskosten und deren Abrechnung hochladen.
Falls sich herausstellt, dass ich für die vergangenen Jahre nachzahlen muss, erscheint mir das ungerecht.
Nachzahlen an wen? Das JC wird ja wohl kaum eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Oder meinst du, dass du eigentlich Guthaben erwirtschaftet hast und das Jobcenter dich überzahlt hat? Wenn ja, dann bekommst du das Guthaben ja vom Vermieter. Bis 3 Jahre rückwirkend ist da möglich.
Ich bin nicht aktiv daran schuld,
Kann man ohne Kenntniss des Mietvertrages nicht beurteilen.
Es wurden keine rechtzeitigen Anfragen oder Bitten an mich gerichtet.
Was verstehst du unter "rechtzeitig"? Das Jobcenter ist im Übrigen nicht der Mieterschutzbund. In erster Linie ist es deine Aufgabe, Abrechnungen und Vertrag zu prüfen.
Gibt es bestimmte Regeln oder Gesetze, auf die ich mich berufen könnte?
Kommt darauf an, was überhaupt richtig wäre mit der Abrechnung.
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Das Finanzamt vielleicht? Wäre das nicht eine Frage, die der Verein klären sollte, wenn die dich unbedingt nur 3 Monate lang ehrenamtlich haben und dafür aber 1000 Euro im Monat bezahlen wollen?
Das müssen dann ja auch erhebliche Arbeitszeiten sein. Was ist eigentlich nach den 3 Monaten? Brauchen die dann plötzlich niemanden mehr?
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werden Ortsabwesenheit für Urlaub/Privat und Ortsabwesenheit für berufliche Zwecke verschieden bewertet/gehandhabt/genehmigt?
Ja. Schaust du ganz einfach in § 7b Absatz 2 Satz 3 SGB II - Erreichbarkeit.
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Keine Ahnung. Das sollte die in Betracht kommende gemeinnützige Organisation doch am besten wissen.
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Kann man da gar nichts tun?
Arbeit finden, Hilfebedürftigkeit beenden.
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Gibt es eine generelle Spanne, die man abwarten muss?
Sowas gibt es nicht, die Aussage ist falsch. Die Rechtsnorm, dass nach einem nicht erforderlichen Umzug nur die bisherigen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden, ist ohne zeitliche Begrenzung.
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Wenn es im Kalenderjahr dann dabei bleibt, ist das so korrekt.
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Das wird auch ohne Trauschein angerechnet, wenn ihr zusammenlebt und ein gemeinsames Kind habt.
Für steuerrechtliche Vorteile einer Ehe ist hier das falsche Forum.
Wenn sie trotz Schwangerschaft weiter studiert, gibt es eh kein Bürgergeld.
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Wie könnte das denn nachgewiesen werden
Indem man dir nachweisen kann, dass du z. B. den Nachlassverwalter, den Anwalt, der deine Ansprüche durchgesetzt hat, etc. aufgefordert hast, das bereitstehende Erbe ja noch nicht auszuzahlen.
Sorry, aber ich kann jetzt nicht jegliches mögliche Szenario aufführen. Ich kenne den konkreten Fall nicht, ich weiß nicht, wieso die Erbauseinandersetzung solange gedauert hat, aufgrund welcher Situation (private Einigung, Urteil...) es jetzt zur Auszahlung kommt usw.
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Kommt drauf an, ob man dir nachweisen kann, dass du das extra so machst, um die Anrechnung zu umgehen. Dann käme Kostenersatz wegen sozialwidrigen Verhaltens in Betracht.
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Dann muss er ab deinem Auszug einen eigenen Antrag stellen.
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Läuft dann die Zahlung für mich einfach normal weiter? Sprich das mein Februargeld dann Ende Januar kommt?
Nur, wenn das hier
WBA wurde bis 31.01.2024 bewilligt
ein Schreibfehler ist und du eigentlich 31.12.2024 meinst.
Selbst wenn: die Änderungen zur Trennung müssen noch eingearbeitet werden. Ob das gleich und sofort erfolgt, kann dir ein Außenstehender nicht sagen.
wird der Antrag dann direkt bewilligt oder ist mit Wartezeit zu rechnen?
Du erwartest Wahrsagerei. Das sollte doch logisch sein, dass die Frage nur von dem zuständigen Jobcenter beantwortet werden kann. Niemand kennt die Personal und Arbeitslage dort.
Wenn nicht, reicht es dann einfach zu sagen das ich ausziehe? ggf. Die Nachrichten zeigen von der jetzigen Wohnung, auch wenn sie nicht klappt?
Das kannst du natürlich versuchen. Niemand kann vorhersehen, welche Anforderungen dein zuständiges Jobcenter an den Nachweis der Trennung stellt. Vielleicht wird das Ganze auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem du auszieht, akzeptiert.
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Müssen wir beide einen Bürgergeldantrag stellen oder wird der bewilligte Antrag einfach auf uns beide aufgeteilt?
Einer muss einen neuen Antrag stellen, weil aus einer Bedarfsgemeinschaft dann zwei werden, also auch 2 Fälle im Computer angelegt sein müssen. Wenn du bisher für euch beide den Antrag gestellt hast ("Kopf der Bedarfsgemeinschaft", dann muss er den Antrag stellen. Wenn er Kopf der BG war, dann du.
Ist es dann möglich, das die Februarzahlung nochmal für uns beide auf mein Konto gezahlt werden
Das wäre eigentlich ein Indiz gegen eine Trennung, ob man das so macht, kommt auf eure Überzeugungskraft an. Er sollte mitgehen. A) um ggf kurz einen eigenen Antrag zu stellen und B) um zu erklären, dass er das den einen Monat wirklich will mit dem Geld. Denn du kannst nunmehr keine Erklärungen für ihn mehr mit abgeben. Das war bisher gem. § 38 SGB II möglich.
Muss ich das direkt am Mittwoch dem Amt mitteilen
Das solltest du, am besten bereits mit Mietangeboten im Gepäck, damit man euch die Trennung glaubt.