Er muss als Altersrentner zum Sozialamt. Wenn ich richtig gerechnet habe, ist er schon über der Altersgrenze, somit 4. Kapitel SGB XII.
Beiträge von Tamar
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Er ging da hin und nun heißt es die sind nicht zuständig…
Gibt es das schriftlich zum Nachlesen? Ansonsten klingt das alles sehr abenteuerlich. Was für eine Rente, wenn er selbstständig war? In die gesetzliche Rente zahlen da die wenigsten ein. Es gibt doch sicherlich Sozialvereine (Diakonie, Arbeitsloseninitiative...) vor Ort. Oder einen Anwalt, der über Beratungshilfe tätig werden könnte.
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Abgesehen davon, dass ich mich frage, was jetzt im Wald wächst, was essbar ist, fehlt deinem Sachverhalt etwas ganz entscheidendes:
Von was für einer Rente reden wir?
Wie alt ist der Bekannte genau? Nicht nur Jahre, auch Monate!
Hat er überhaupt Bürgergeld beantragt? Wenn ja, gibt es einen (Ablehnung)bescheid? Wenn ja: was steht da drin?
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Wenn mit Strom nicht geheizt wird, gehört das Guthaben dir. Aber das Guthaben für Gas musst du mitteilen.
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Oder heizt du sowohl mit Gas als auch Strom? Gas z. B. nur fürs Bad, Strom für Nachtspeicherheizung?
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Naja, ich wünsche mir im Grunde nur, dass sich meine Arbeit gelohnt hat und ich nicht (fast) alles abgezogen bekomme,
Entschuldige, aber bei sowas platzt mir die Hutschnur. Bürgergeld ist eine Hilfeleistung, wenn man selbst kein oder zuwenig Einkommen hat und nicht, dass man "sein erarbeitetes" Einkommen zusätzlich hat! Was sollen bitte die Millionen Menschen sagen, die Null Euro Bürgergeld bekommen und mit ihrer Arbeit das Ganze finanzieren?
Das sind ja keine zwei Arbeitsmonate.
Wie wird das berechnet?
Du musst doch wissen, wie sich dein Honorar für November berechnet und wie das für Dezember. Das sollte doch irgendwie vertraglich vereinbart sein. Die Frage nach Scheinselbständigkeit wollen wir jetzt auch lieber nicht stellen...
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Übernimmt das Bürgergeldamt diese Mietkosten, so das ich weiterhin darauf wohnen kann?
Ja. Rechtsgrundlage ist ganz normal § 22 SGB II.
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Ja, aber du wünschst dir ja die Anrechnung nur im Januar. Und vielleicht ist ja beim JC jemand so blöd und erkennt die Rechtslage wegen der Selbstständigkeit nicht und macht das tatsächlich.
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Es gibt demnach auch keine Selbstständigkeit von irgendeiner Dauer,
Natürlich gibt es die. Das ist die Zeit in der du für Honorar gearbeitet hast, also November und Dezember.
Bei Selbstständigkeit zählt das Zuflussprinzip nicht so, wie bei normaler Beschäftigung. Den entsprechenden Paragraphen habe ich dir bereits verlinkt, einfach mal lesen.
Ansonsten obliegt es dem Jobcenter, das Einkommen korrekt einzuordnen. Wenn es das richtig als Einkommen aus Selbstständigkeit macht, ist es für 2 Monate anzurechnen. Ob es das tut, wird sich zeigen.
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rein theoretisch reicht es wirklich nur die letzten 3 Abgänge von 550 Euro von meinem Konto zu schicken - richtig?
Ja.
Danach war ich aber Festangestellt für 5 Monate
Wie ich vermutet habe. 5 Monate reichen nunmal nicht für Arbeitslosengeld. Da muss man insgesamt mindestens 360 Tage mit Beiträgen haben. Also knapp 12 Monate.
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Als ich es das letzte Mal beantragt habe, ging es auch direkt, da ich wie gesagt mit ALG 1 zu wenig bekommen hätte.
Dann hat man einen Fehler gemacht. Alg1 muss beantragt werden. Reicht das nicht, kann man aufstocken mit Bürgergeld. Außerdem glaube ich dir das nicht, denn du warst Werkstudent und da werden gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, so dass damals garantiert kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hat.
zu 2. Habe gelesen, dass es notwendig ist, egal, ob bei Eltern oder bei einer anderen WG.
Das ist Vertragsrecht. Verträge gelten auch mündlich.
zu 3. Das ist meine persönliche Sache,
Beim Jobcenter wird es nicht mehr persönlich sein. Besonders, wenn es um Mietverträge unter Verwandten geht, wo es normal ist, dass man kostenlos oder nur mit Nebenkostenbeteiligung wohnen darf. Insbesondere, wenn man auch noch Hilfsleistungen für die "Vermieter" erbringt.
Gilt übrigens dann auch für 4 und 5).
Hat sonst jemand eine Idee, wo bzw. wie man einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufsetzen kann?
Du verstehst es offenbar nicht. Du kannst den schönsten Mietvertrag der Welt in Schriftform aufsetzen. Wenn er nicht gelebt wird, interessiert der niemanden. Wenn z. B. auf deinen Kontoauszügen keine 550 Euro seit x Monaten an die Eltern abgebucht werden, kannst du den Vertrag auch mit Blattgold verzieren: nutzt aber nix. Wenn nachweislich ein Scheinvertrag geschlossen wird, kann das sogar mit einer Betrugsanzeige enden.
Da du notwendige Nachfragen nicht beantworten möchtest, kann man eh nicht helfen.
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ALG 1 lohnt sich finanziell nicht, schon ausgerechnet).
Das wirst du aber beantragen müssen. Bürgergeld ist kein Wunschkonzert, sondern das letzte Mittel in der Kette der Sozialleistungen.
Kennt jemand eine gute Quelle um einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufzusetzen?
Nein. Wozu auch? Deine Kontoauszüge mit monatlich 550 Euro spätestens zum 3. des Monats sind der beste Beweis.
Wie ist das mit den Heizkosten?
Die sind in den 550 Euro noch nichtmal drin? Was vermieten dir deine Eltern? Eine 100qm Luxuswohnung? Und das aus lauter Dankbarkeit, dass du sie pflegst (alter Thread)?
Wenn dein Alg1 so lächerlich gering wäre, kannst du ja nicht gut verdient haben. Wie konntest du dir dann 550 Euro Miete + Heizkosten leisten und dann noch die Kosten für den normalen Lebensunterhalt? Deine Geschichte klingt nicht schlüssig, sorry.
Hier hast du übrigens nicht mehr bei den Eltern gewohnt:
ThemaALG II - Stromheizung - Mitbewohner hat den Stromvertrag abgeschlossen
Hallo,
ich wohne in einer 2er-WG. Mein Mitbewohner ist Student, ich beziehe ALG II. Wir heizen mit Strom. Das Amt will die Kosten übernehmen. Allerdings hat mein Mitbewohner den Vertrag abgeschlossen, mein Name steht somit nicht im Vertrag. Weiss jemand, ob bzw. was ich noch machen muss, um die Heizkosten bezahlt zu bekommen? Mir wurde bereits zugesagt, dass ich die Heizkosten erstattet bekomme, allerdings wurde noch nichts zum Thema gesagt, dass ich ja garnicht im Vertrag drin stehe, da dies…TomBom9428. November 2022 um 19:22 -
Es handelt sich um eine einmalige Tätigkeit auf Honorarbasis.
Also Selbstständigkeit. Dann ist es auf die Dauer der Selbstständigkeit aufzuteilen. Somit nicht nur im Januar.
Bei dem unterschwelligen Ton hier im Thread habe ich ein wenig den Eindruck, das wird mir unterstellt.
Müssen wir gar nicht, das wird das JC schon machen.
Dann werden mir die 3400€ auf 6 Monate aufgeteilt, richtig?
Nein. § 3 Abs. 1 Satz 3 Bürgergeld-VO:
Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.
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Den aktuellen Zeitraum beenden und einen neuen beginnen?
Im Zeitraum bleiben, Einkommen angeben und pausieren?
Die Fragen stellen sich doch gar nicht mehr, das Bürgergeld für Januar 24 ist schon raus.
Wie es angerechnet wird, ob tatsächlich nur im Januar, kann man eh nicht beurteilen, da du nicht schreibst, auf welcher Basis die Tätigkeit(en) erfolgt sind, also ob auf selbständiger oder unselbständiger Basis. Gegen unselbständig (angestellt) spricht, dass der Lohn erst im Januar kommen soll. Zumindest für die Arbeit im November wäre gesetzlich spätestens zum 15. des Folgemonats zu zahlen, alles andere ist sittenwidrig.
Ich kann den Verdienst ja auch problemlos jetzt noch angeben und einfach das Bürgergeld zurückzahlen.
Problemlos? Du hast wichtige Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt. Außer Rückforderung droht dir also noch ein Bußgeld oder sogar Betrugsverfahren.
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Wenn man keine Leistungen bezieht, hat man erst einmal nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun.
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Es werden alle Haushaltsmitglieder betrachtet, also auch der Stiefvater. Und du wirst nunmal nachweislich unterstützt.
an dem ich überhaupt kein Interesse habe da ich für das Geld nicht meinen Körper und Seele kaputt machen möchte alles was mit Handwerk viel mit schweren sachen rumtragen
Also sollen lieber andere sich kaputt rackern, um die Steuern aufzubringen, damit es dir gut geht? So wird das nicht funktionieren. Kaum zu glauben, dass deine Eltern da tatenlos zusehen.
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Wenn sie wirklich sehr gut verdienen und dich bisher unterstützt haben und es auch weiterhin machen: eher nein.
Warum ist Arbeit keine Option? Wenn du dafür zu krank sein solltest, wären deine Eltern sowieso unterhaltspflichtig. Und ein anderer Grund, nicht zu arbeiten fällt mir in dem Alter nicht ein.
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Ab 25 gilt man als eigene Bedarfsgemeinschaft. Allerdings greift dann § 9 Absatz 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit, die sogenannte Unterhaltsvermutung. Danach darf das Jobcenter davon ausgehen, dass Verwandte im gleichen Haushalt dich mit unterstützen.
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Wenn das zweckidentisch mit dem Bürgergeld ist, dann musst du es dem Jobcenter mitteilen. Denn dann benötigst du ja auch weniger oder gar kein Bürgergeld für den Lebensunterhalt mehr.
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Weil ihr fremde Menschen aus dem Internet seid und ich mich ungern öffne.
Und lieber deren Freizeit verschwendest.
was spielt denn das für eine Rolle
Eine große. Es beweist, dass deine Eltern dich unterstützen und du wahrscheinlich gar kein Bürgergeld benötigst.
kann jemand hier meine Fragen vernünftig antworten
Das allein ist schon eine Frechheit. Und du glaubst, dass dir jetzt noch jemand gern behilflich ist?
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Kommt darauf an, ob das Stipendium für den Lebensunterhalt bestimmt ist oder zweckbestimmt für Kosten des Studiums.