Beiträge von Tamar
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Nochmal: das ein Vertrag geändert wurde, sagt nichts zur Zahl derer aus, die dort wohnen.
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Eigentlich sollte es noch Unterlagen geben. Das wird dir aber nur das zuständige JC sagen können. Kommt sicherlich auch darauf an, ob das ein kommunales Jobcenter ist oder ein Zusammenschluss aus Agentur für Arbeit und Kommune (gE). Letztere haben Zugriff auf bundesweite Datenbanken.
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Vielleicht kann es ja der Vermieter bestätigen.
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Und wer bezahlt derzeit deine Krankenkassenbeiträge, wenn du nur auf 450 Euro Basis arbeitest? Außerdem ist das Bürgergeld natürlich geringer, wenn du eigenes Einkommen hast. Warum kommen solche wichtigen Informationen nur bröckenweise? Das geht so nicht!
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Der Mietvertrag sagt aus, wer etwas angemietet hat und nicht, wieviele Menschen dort leben.
Du kannst dem Jobcenter anbieten, per Hausbesuch festzustellen, dass du dort allein wohnst.
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Genau so. Wenn deine Eltern dich unterstützen, greift die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit. Dann gibt es gar kein oder weniger Bürgergeld. Entweder man braucht es tatsächlich zum Leben oder man braucht es gar nicht.
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Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage ?
Bewerbungskosten etc. sind Ermessensleistungen. Und natürlich kann auf Bewerberzentren verwiesen werden. Sogar auf Papier und Stift.
Hat jemanden eine Idee zur Herangehensweise ?
Für was? Einen Rechtsstreit wegen 10 Euro? Ist dir langweilig?
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Er bekommt eine Kostensenkungsaufforderung und muss dann in einer angemessenen Zeit, meist 6 Monate, eine neue Unterkunft suchen. Möchte er sich darauf berufen, nichts zu finden, muss er das glaubhaft dokumentieren, ansonsten wird nur noch die angemessene Miete berücksichtigt und er muss die Differenz selbst bezahlen, was bei manchen Unterschieden gar nicht möglich ist.
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Tamar , was mich noch irretiert ist das auf dem Antrag diesmal keine Angaben wie sonst jedes Jahr über die Nettokaltmiete und den Nebenkosten gefragt wird.
Keine Ahnung. Das WBA Formular auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit weist in Punkt 3 nach wie vor Fragen zu den Kosten der Unterkunft aus:
Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Also ist das nun komplett eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Schwester die bei mir wohnt?
Nein, es ist entweder eine WG oder HG, je nachdem, ob ihr einen gemeinsamen Haushalt führt oder jeder für sich.
Wenn ich jetzt richtig verstanden habe erhalte ich 275 Euro Wohnkosten und den Rest zahlt meine erwebstätige Schwester?
Das wäre der Normalfall.
Ach und letzte Frage/Bitte, ist dies unabhängig von der Höhe des Lohn/Gehalt meiner Schwester mit der Hälfte der Miete die ich angerechnet bekomme?
Genau das habe ich mit Verweis auf die Unterhaltsvermutung gemeint. Es kann sein, dass das Jobcenter prüft, ob dir deine Schwester über die Mietbeteiligung hinaus Leistungen erbringt. Kann aber auch sein, das nicht.
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Wenn du nicht genau schreibst, wie das laufen soll, wieviel du monatlich für die Schuldentilgung verwenden willst, kann man das nicht seriös beantworten.
Dass du bei deinen Eltern wohnst, ist keine Begründung.
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und deinen vollen Betrag Bürgergeld.
Das muss heißen "und den vollen Betrag Regelleistung". Bürgergeld ist alles zusammen.
Und das auch nur, wenn die sogenannte "Unterhaltsvermutung", § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit nicht greift.
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Was verstehst du unter "irgendwie das Bürgergeld benutzen"? Wenn du monatlich die vollen 563 Euro nimmst und damit nur den Kredit tilgst, wird dich das Jobcenter zu recht fragen, wovon du nun wirklich lebst.
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Nein. Man wird ihm nicht berücksichtigen, wenn er nicht in Deutschland lebt.
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Es werden nur die Gewinne als Einkommen angerechnet.
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Mich würde mal interessieren, ob Umzugskosten innerhalb Europas für die Aufnahme eines Studiums vom Jobcenter übernommen werden können.
Nein.
Zudem ist auch die Frage, ob dann bei diesem Umzug auch als Erstausstattung eine Waschmaschine beantragt werden kann, da vorher verlangt wurde, dass die Waschmaschine des Haushalts der Eltern mitbenutzt wird und diese beim Umzug dann ja nicht mehr vorhanden ist.
Beantragen kannst du alles, selbst eine Reise zum Mond. Allerdings wird der Antrag abgelehnt werden.
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Das BSG hat das zu Einkommen aus Selbstständigkeit entschieden, in etwa auch analog zu Gewinnspielen und das dürfte daher auch auf solches Einkommen anwendbar sein.
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Das ist Ausfluss des § 9 Abs. 5 SGB II:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Deine Eltern sollten schriftlich erklären, dass sie dich durch mietfreies Wohnen bereits hinreichend unterstützen und darüber hinaus aber keine Hilfe erbringen werden.
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Du hast doch die Antwort schon selbst ermittelt.
einer Einkommensart nicht mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden können.
Es gibt im SGB II weder einen horizontalen noch vertikalen Verlustausgleich.
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Zuerst müsste es erstmal Insolvenzausfallgeld geben. Solltest du arbeitslos werden, steht dir bei 10 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sicher Arbeitslosengeld zu.
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Es steht dir natürlich frei, jederzeit einen Bürgergeldantrag zu stellen und dir eine Zusicherung zum Umzug in eine eigene Wohnung zu holen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Der liebste Grund für das Jobcenter ist aber nunmal "ich kann dort anfangen zu arbeiten".
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Und wieso klappt es nicht mit neuer Arbeit? Das wäre doch auch wegen der Wohnungssuche das beste, Arbeit zu finden und dann dorthin zu ziehen.
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habe ich bezüglich meiner Ausgaben:
Empfängername
Teile des Buchungstextes
Teile des Verwendungszweckesder abgehenden Buchungen geschwärzt. Hierbei handelt es sich um private Ausgaben, die meine sexuelle Orientierung und politische Meinung betreffen.
Alle Abbuchungen betreffen ausschließlich sexuelle Orientierung und politische Meinung? Wieviele im Monat sind das denn? Und nicht eine einzige "normale"?
Das würde ich dir dann auch nicht glauben, sorry.
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