Beiträge von Tamar

    Eine erneute Erhebung der Daten würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im § 50 Abs. 1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Jobcenter geschaffen.

    Mir ist bekannt, was doppelte Datenerhebung ist. Mir ist nur unklar, wo du die hier siehst. Ob dein Vertrag zertifiziert ist, wird wohl noch nicht vorliegen.


    Mit den zwei Sachbearbeitern ist das eh so eine Sache, da ich Geld erhalten habe, scheint so als wüsste die linke Hand nicht was die rechte tut.

    Blödsinn.


    Der Verwertungsausschluss sollte ja weiterhin vorliegen und sich daran nichts geändert haben

    Hast du es immer noch nicht verstanden: es gibt keinen Verwertungsausschluss mehr. Das wurde abgeschafft. Und jetzt ist der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge notwendig.

    Der Arztbrief liegt dem Jobcenter seit Oktober vor. Könnten das die Grundlagen für ein Mehrbedarf sein?

    Ich rede nicht von einer medizinischen Reha. Ich meine mit Rehamaßnahme eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Also: Nein.

    Dennoch habe ich auch eine Selbstbeteiligung von 1200€ im Jahr, was ich hoch finde.

    Dann musst du in den Basistarif ohne Selbstbeteiligung wechseln.


    Kann den meine Arztrechnung in Höhe von 1100€ nicht zumindest teilweise vom JC übernommen werden?

    Nein.

    Ok, wollte das als Zweizeiler auch so schreiben, nur bei den Nachweisen, wortlos einreichen oder auch was dazu schreiben, Beispiel doppelte Datenerhebung und dann nichts schicken oder des guten Willens, um mir nicht mehr unterstellen zu lassen, es dann mit einreichen?!

    Was ist jetzt die doppelte Datenerhebung?


    Das mit dem Verwertungsausschluss hatte ich meiner Sachbearbeiterin auch so geschrieben und hatte wohl ausgereicht, habe eine Versicherung zur Altersvorsorge und die sind komplett raus.

    Dein alter SB wird wohl kaum geschrieben haben, dass es keinen Verwertungsausschluss seit 2023 mehr gibt.


    Nun kommt der andere Sachbearbeiter mit der Frage des Rückkaufswertes usw, oder alternativ den Verwertungsausschluss, dabei wie du ja sagst, er nicht mehr nötig ist, warum fordert er ihn dann, wenn es ihn gibt?

    Weil er das wohl mit einem Nachweis nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz verwechselt. So, wie manche eben trotzdem weiter HartzIV sagen.

    In dem Schreiben steht ja nichts von Nachweis welche Versicherung, sondern dass wenn es den Verwertungsausschluss gibt, soll man ihn einreichen, dabei haben sie ihn schon, darum verstehe ich das Schreiben und diese Forderungen überhaupt nicht.

    Dann frage nach, weise darauf hin, dass sich der § 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen eklatant geändert hat, es keinen Verwertungsausschluss mehr gibt und jetzt maßgeblich der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge ist. Was du dafür als Nachweis bringen sollst.

    1. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen? Wie hoch könnte dieser sein?

    Solange du nicht erwerbsgemindert bist oder eine Reha-Maßnahme machst, kommt nur aufgrund des GdB kein Mehrbedarf in Betracht.

    Wegen Krankenhaus und Reha Aufenthalt, sind mir vom Ärzten verordnete Leistungen in Höhe von etwa 1100 € angefallen, die von der PKV nicht übernommen wurden.Gibt es eine Chance dieses Geld vom Jobcenter zurückzufordern?

    Nein. Du hättest in den Basistarif wechseln müssen. Wenn du das nicht machst, sind die zusätzlichen Kosten dein Problem. Es sind sozialrechtlich betrachtet Schulden und Schuldentilgung ist im SGB II nicht vorgesehen.

    Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.

    Nur Kontoauszüge sind Beweismittel. Umsatzanzeigen sind manipulierbar.

    Ich war ja nicht ortsabwesend, die Abhebungen wurden nur in den Nachbarstädten getätigt, weil die Bank in der Stadt einen defekten Geldautomaten hat bzw. immer leer ist.

    Dann teile das doch so mit.


    Natürlich ist es nur mein Empfinden, allerdings liegt der Behörde ein Verwertungsausschluss vor sowie die Police, daher sollte es bekannt sein, dass es eine Rentenversicherung ist.

    Verwertungsausschluss gibt es nicht mehr. Im Übrigen kann eine Rentenversicherung auch eine Lebensversicherung sein und umgekehrt. Das ist für den "Versicherungs"laien nicht immer erkennbar, um was für eine Anlageform es sich wirklich handelt. Selbst eine Ausbildungsversicherung ist z. B. auch nur eine Lebensversicherung und muss gar nicht zur Ausbildung verwendet werden. Sie heißt einfach nur so, weils halt ein Lockmittel ist.

    Du musst jetzt nachweisen, dass es sich um einen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz abgeschlossenen Vertrag handelt. Zur Darlegung der objektiven Zweckbestimmung als Altersvorsorge sollte ja das hoffentlich in der Nähe deines Rentenalters liegende Fälligkeitsdatum dienen.

    Das wäre jetzt meine Frage, ob es sich überhaupt lohnt Widerspruch einzulegen, oder ob ich eher einen neuen Antrag auf Förderung stellen sollte, wo ich etwas weniger Güter / Förderung wähle ? Ob 50€, 500€ oder 5000€ bessere Chancen haben, wie es berechnet wird oder ob es nur auf die Tragfähigkeit ankommt ?

    Ich finde es generell schwierig, sowas zu beantworten, wenn man quasi nichts über die ausgeübte Selbstständigkeit weiß, nicht bekannt ist, was beantragt wurde, was an Sachgütern vorhanden ist, welcher Umsatz und Gewinn aktuell erwirtschaftet wird, wie hoch das JC momentan Aufstockung zahlen muss, wie die Entwicklung in den letzten x Jahren aussieht usw.

    Werbung ist nach meinem Dafürhalten kein Sachgut. Angemessene Kosten für Werbung kannst du im Normalfall problemlos als Betriebsausgabe in der EKS geltend machen. PC eigentlich auch und je nachdem, wofür er überhaupt gebraucht wird, ist das auch vom Umfang her kein Hexenwerk. Dass sämtliche Banken einen Kredit für einen seit 15 Jahren Selbständigen ablehnen, spricht eigentlich nicht für dich.

    1. Das ist der übliche Arbeitsablauf, dass die für den ÄD notwendigen Unterlagen von dem SB abgefordert werden, der das Gutachten in Auftrag gibt. Der ÄD macht das darüber hinaus gehende z. B. erst, wenn Schweigepflichtsentbindung usw. vorliegt.

    2. Alles, was an Befunden bereits da ist, macht es dem Arzt einfacher und es geht schneller. Die Unterlagen sollten in einen verschlossenen Umschlag mit "nur vom ÄD zu öffnen" oder so.

    3. Erteilst du keine, müsste deine Mutter persönlich dorthin und sich vom Amtsarzt untersuchen lassen.

    Deine Frage, ob du zurück zahlen musst, wurde hinreichend und korrekt beantwortet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Soweit du eine Änderung der gesetzlichen Regelung wünschst, wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten oder gehe selbst in die Politik.

    Du hast doch selbst geschrieben, dass du schonmal befristete Erwerbsminderungsrente bekommen hast.

    Die Rente bekam ich befristet und es wurde wieder überprüft,

    Das wird ja sicherlich nicht gewesen sein, obwohl du kerngesund warst.

    Welche Anhaltspunkte dazu führten, dass du begutachtest wurdest, wird dir hier wohl niemand beantworten können.

    Dann wäre es super gewesen, du hättest dein Anliegen korrekt beschrieben. Die Antworten hat dir Schorsch doch bereits ganz ausführlich gegeben: solange du über 15.000 Euro bist, kannst du kein Bürgergeld bekommen. Entweder du verbrauchst den Überschuss im Dezember sinnvoll (z. B. ein neues Auto, Kühlschrank, Waschmaschine, TV, Urlaub...) und beantragst ab Januar dann neu oder du musst dich ab Januar freiwillig krankenversichern.

    Wenn du für erwerbsfähig befunden wurdest, ist das Jobcenter erstmal daran gebunden. Dass das nun nicht unbedingt für ewige Zeiten gilt, sollte dir klar sein. Sollte es künftig Anhaltspunkte geben, dass du aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur in geringerem Umfang arbeiten kannst, wird das JC natürlich eine neue Begutachtung einleiten.

    Und kerngesund kann ja nun nicht stimmen, wenn es sogar mal befristete Rente gab. Eine "Methode des Jobcenters" ist das nicht, sondern einfach Recht und Gesetz, dass Erwerbsgeminderte nicht ins SGB II gehören.

    Was ist denn das für eine Frage? Als Selbständiger kannst du auch bereits nach 2 Tagen nach Anmeldung der Selbstständigkeit eine Rechnung schreiben, wenn du Leistungen erbracht hast, die ggf. sofort fällig ist, während ein Arbeitnehmer zu diesem keinen Einfluss auf seine Lohnzahlung hat.

    Und letztendlich: Gesetz ist Gesetz. Du bist halt mit der Idee, Rechnungen so spät wie möglich zu erstellen, baden gegangen, weil der Gesetzgeber diesen Mitnahmeeffekt Gott sei Dank bedacht hat. Ganz einfach.

    Gilt hier nun das Zuflussprinzip nach SGB II, §3, Abs. 2, also darf ich die Leistungen für März bis Mai behalten?

    Nein, das gilt nicht für Selbständige.


    Oder muss ich das gesamte Geld zurückzahlen nach Bürgergeld-Verordnung §3, Abs. 4?

    Genau so. Der Gesetzgeber ist halt nicht blöd und wollte genau sowas damit verhindern, dass er festgelegt hat, dass bei Selbständigkeit ein Durchschnittseinkommen angerechnet wird.

    Kann mir jemand verraten, wie man sich dagegen wehren kann,

    Fast gar nicht, da bei Widerspruch und Klage nur geprüft würde, ob Ermessen korrekt ausgeübt wurde. Wenn nicht, würde die Ablehnung aufgehoben und der Antrag zur erneuten Entscheidung zurück gegeben werden. Was aber dann trotzdem wieder eine Ablehnung werden kann. Das kann sich über Jahre hinziehen.

    Du reichst den Mietvertrag ein, ein gesonderter Antrag ist eigentlich nicht nötig.

    Wegen der Zusicherung zur Miete haben Widerspruch und Klage keinen Erfolg, ich habe doch bereits geschrieben, dass das JC da korrekt entschieden hat.

    Hinsichtlich der Mietkaution kann ich die Frage nicht beantworten. Da du schon in der Wohnung wohnst, scheinst du das Problem mit der Kaution irgendwie gelöst zu haben. Wenn dem so ist, sehe ich keine Chance, denn ein Darlehen gibt es tatsächlich nur, wenn man keine andere Möglichkeit hat.

    Das JC hat hinsichtlich der Zusicherung wegen der Miete recht. Nach Abschluss des Vertrages gibt es kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Ob die Miete dann voll oder teilweise berücksichtigt wird, richtet sich dann allein nach § 22 Absatz 1 SGB II. Wird sie nicht (voll) übernommen, steht dir dann der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage frei.

    Bei den Kosten fürs Kautionsdarlehen ist die Ablehnung m. E. n. jedoch falsch. Hier kommt es nur darauf an, dass es vor Umzug beantragt wurde.

    Frage 1 deshalb: Ist der Kooperationsplan auch mündlich gültig?

    Natürlich nicht.


    Ist das Rechtens bzw. lohnt sich der Weg zum Anwalt und wie schauts dann mit den Kosten aus? -Die paar Cents wegen den Fahrtkosten ist das kleinste Problem, wichtig wäre mir eher die Umschulung

    Nein. Allerdings lohnt sich ein langwieriger Rechtsstreit nicht.

    Schneller wäre wahrscheinlich, du holst dir einen Termin bei der neuen Vermittlerin, sprichst deine Wünsche an und wenn das alles glatt läuft, vereinbart ihr einen Kooperationsplan, der beiden nutzt.

    Welche Unterlagen aus Australien werde ich wohl brauchen?"


    Denn, wenn ich einmal da bin, wird's nicht so einfach etwas zu besorgen, was ich womöglich nicht mitgenommen habe.Hehe, sag bitte nicht ich soll alles mitnehmen, Kistenweise Papiere Interkontinental zu transportieren ist nicht "die Lösung" .

    Ich verfüge leider nicht über die gewünschten hellseherischen Fähigkeiten, welche der kistenweise gelagerten Dokumente nun wirklich wichtig sind.


    aber ich suche meinen Vorteil, wie alle anderen auch, nein?

    Dann suche deinen Vorteil in der Aufnahme einer Arbeit. Das löst viele Probleme von selbst.

    Ein allerletztes Mal: was genau willst du denn vom Jobcenter? Und nur, weil du irgendwas mit Antrag überschreibst, ist es noch lange kein Antrag.

    Solange niemand feststellt, dass du erwerbsgemindert bist, bist du es nunmal für das Jobcenter nicht und deshalb hat das Jobcenter auch seinen gesetzlichen Auftrag, dich wieder in Arbeit zu bringen, auszuführen. Gibt es irgendwelche Attest oder Gutachten über deine gesundheitlichen Einschränkungen, die dem Jobcenter vorliegen oder die durch das Jobcenter veranlasst wurden, z. B. bei derem Ärztlichen Dienst?

    Das dauerhafte Wiederholen bereits geschriebener Angaben hilft überhaupt nicht weiter. Dein Anliegen wird schlicht nicht deutlich.