Kennt jemand die Hintergründe dieser Regelung?
Wahrscheinlich hat die Ermittlung der Regelbedarfe eben das nicht ergeben, was du vermutest.
Müsste die Versicherungspauschale nicht seit Bestehen der Unfallversicherung als Absetzungsbetrag berücksichtigt werden?
Nein. Nur, wenn das Kind z. B. ein höheres Unfallrisiko hat (BSG Urteil v. 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R).
Wie verhält es sich mit der Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR jetzt beim "Schülerjob"? Bzgl. des Einkommens aus dem Schülerjob steht im Bescheid unter der Tabelle "Dieses Erwerbseinkommen wird grundsätzlich nicht als Einkommen berücksichtigt". In der (tabellerischen) Leistungsberechnung des Kindes wird ein "Abzug Freibetrag auf das Erwerbseinkommen" in Höhe des (Schüler-)Einkommens vorgenommen. Sind in einem solchen Fall die 30€ Versicherungspauschale zusätzlich abzusetzen oder mit diesem Freibetrag auf das Erwerbseinkommen abgegolten?
Wenn der Freibetrag höher ist als 30 Euro, dann sind die 30 Euro Versicherungspauschale da bereits mit drin und werden nicht nochmal abgesetzt.
1. Besteht nicht ein Anspruch auf monatliche Vorauszahlung bei regelmäßig anfallenden Fahrtkosten fürs Umgangsrecht?
Nein. Der Bedarf ist erst fällig, wenn er entstanden ist. Allerdings kann das JC im Rahmen einer vorläufigen Regelung vorleisten und später konkret überrechnen. Kommt aber auch auf den Einzelfall an, z. B. Alter des Kindes, wo der Umgang stattfindet, mit was für einem Verkehrsmittel, wie oft usw.
2. Was tun, wenn das Jobcenter diese (schriftlichen) Bitten ignoriert, persönlich nicht erreichbar ist und die telefonischen Kontaktpersonen schlicht keine Auskunft geben können bzw. nicht weiterhelfen können?
Vorgesetzten kontaktieren, notfalls Rechtsanwalt einschalten.