Beiträge von Tamar
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Das ist auch im SGB XII so. Sollten natürlich die Untermieteinnahmen höher sein als die eigentliche Miete, ist der Rest dann Einkommen.
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Es handelt sich um eine BvB-Reha in einer vergleichbaren Einrichtung. Aufgebaut ist es im Grunde wie eine Art Tagesklinik mit entsprechendem Personal,
Wenn das mit Unterbringung ist, hat er gar keinen Anspruch auf Bürgergeld. Und diese Maßnahmen gibt es natürlich nicht nur, wenn man Bürgergeld bezieht. Das sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit und nicht des Jobcenters.
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Wo kann ich mich diesbezüglich informieren?
Bei einem Anwalt für Familienrecht.
Und wer sorgt dafür, dass der Vater auch berechnet wird?
Das Jobcenter, wenn er während der Rehamaßnahme tatsächlich Bürgergeld erhalten sollte, weil Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe nicht reichen.
Dein Fall ist zu kompliziert für ein Forum. Zum einen, weil nicht jede BVB überhaupt eine Unterhaltspflicht auslöst, zum anderen aber auch, weil er anscheinend gesundheitlich nicht in der Lage ist, richtig zu arbeiten, was wiederum zu einer Unterhaltspflicht führt, da er nicht auf eine vorrangige Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kann.
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Was ist denn daran sinnlos? Verstehst du immer noch nicht, dass es egal ist, was du machst und es nur auf dein Vermögen ankommt?
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Das ist aber erstmal dein persönliches Problem und hat nichts mit Bürgergeld zu tun, sondern mit den gesetzlichen Regelungen zur Pflege.
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Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für den Internetanschluss zum Teil vom o.g. Einkommen absetzen lassen kann, da er auch zur Erzielung bzw. Erhaltung von Einnahmen dient.
Nein. Dazu fehlt es an der Ausschließlichkeit. "Zum Teil" reicht da nicht.
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Danke erstmal bedeudet wenn man nicht arbeiten kann, weil man pflegt und zuviel Geld hat wird man bestraft.
Niemand wird bestraft. Dass man vom Vermögen leben muss, wenn es eine gewisse Grenze überschreitet, ist vollkommen unabhängig davon, ob man arbeitslos ist, Rente bezieht, arbeitet, faulenzt oder eben jemanden pflegt.
Es ist schlicht und einfach so, dass du eben nicht hilfebedürftig bist. Warum soll die Allgemeinheit für jemanden aufkommen, der über ausreichend Geld verfügt?
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Wenn du über dem Schonvermögen liegst, musst du deinen Lebensunterhalt natürlich von diesem Vermögen bestreiten. Dazu gehören auch die Beiträge zur freiwilligen KV/PV.
Wenn dein Vermögen dann unterhalb der Schonvermögensgrenze abgeschmolzen ist, kannst du einen neuen Antrag stellen.
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Für die endgültige Festsetzung hat das Jobcenter ein Jahr nach Beendigung des Bewilligungszeitraums Zeit. Für "normale" Aufhebungen wie z. B. bei einem Hausgeldguthaben ein Jahr ab Bekanntwerden aller relevanten Umstände. Es kann also sein, dass für einen Großteil deiner Zeiträume eine Forderung durch das Jobcenter nicht mehr möglich ist.
Wenn doch noch was kommt, solltest du das dann anwaltlich prüfen lassen.
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Dann wäre es ab da möglich. Du solltest dir zuerst eine Wohnung suchen und dann den Antrag stellen.
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Ob offiziell oder inoffiziell. Du hast falsche Angaben gemacht und was das Amt jetzt daraus macht, kann hier niemand abschätzen.
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Verlange doch einfach Miete, wie es sich gehört. Es ist doch nicht Aufgabe des Steuerzahlers, dir Lastenzuschuss zu zahlen, damit du weitere Personen mietfrei wohnen lassen kannst. Ob es überhaupt Lastenausgleich gibt, wenn ein Teil vermietet wird oder werden könnte, weiß ich nicht.
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Kann ich überhaupt in dieser Situation (siehe Status oben) noch eine Verzichtserklärung abgeben?
Wozu, wenn bestandskräftig abgelehnt wurde? Wovor hast du Angst?
Löschung mich betreffender personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Das kannst du vergessen. Da die Unterlagen für eventuelle spätere Verwaltungsverfahren relevant sind (z. B. Überprüfungsanträge) können sie erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
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Wann wirst du denn 25?
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Ganz schnell einen Job suchen, bis du eine Ausbildung gefunden hast, würde wahrscheinlich verhindern, dass du in eine Maßnahme musst.
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Regelsatz + Freibeträge wäre die Grenze. Wann das erreicht ist, rechne bitte selbst aus. Das Bürgergeld ist nämlich für solche Spielchen nicht geschaffen worden. Wenn man arbeiten kann, sollte man das tun. Und zwar möglichst so, dass man kein Geld vom Staat braucht.
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Es kann auch immer mal was sein. Zahlendreher in der Bankverbindung oder so. Wenn es morgen nicht drauf ist, solltest du definitiv mal beim Jobcenter nachfragen.
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Ja, da gibt es es Freibeträge, z. B. die Versicherungspauschale von 30 Euro, wenn die nicht schon für ein anderes Einkommen gewährt wurde. Aber das ist nunmal kein deutlich höherer Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
Was meinst du mit Unterschied? Bei den Freibeträgen? Liegt das nicht auf der Hand, dass der besser gestellt werden soll, der für seinen Lebensunterhalt arbeitet?!
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Das weiß niemand, wann die Zahlbarmachung erfolgt ist. Normalerweise wird das mit dem Bescheid gemacht. Konkret kann dir das nur dein Jobcenter beantworten.