Eine allgemein, grundsätzliche Feststellung! ALG II ist eine Sozialleistung,
die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird und diese ist nachzuweisen.
Hallo Grace. Danke für deine Antwort.
Eben. Bedürftig bin ich doch solange ich kein Gehalt bekomme. Und diesen Zeitraum der Bedürftigkeit wäre ich bereit mit Kontoauszügen nachzuweisen, um zu zeigen, dass Leistungen rechtens sind. Aber warum soll ich einen Zeitraum nachweisen, in dem ich nicht mehr bedürftig bin und keine Gelder mehr erhalte?!
Und wozu brauchen die Angaben über mein Gehalt, wenn keine Verrechnung vorgenommen wird? Ich würde auch von mir aus auch den Bezug kündigen (soll ja freiwillig ohne Angabe von Gründen möglich sein) und die letzen Kontoauszüge bis zur Kündigung nachweisen. Auch in diesem Fall dürfte ein Nachweis des Gehalts irrelevant sein, weil ich bis zur dessen Zahlung keine Bezüge mehr erhalte.
Notfalls zeige ich der Sachbearbeiterin die die Auszüge mit meinem Gehalt. Aber ich möchte nicht, dass diese kopiert, gescannt oder Gehaltswerte in das System vom Jobcenter eingetippt werden. Lässt sich das wenigstens durchsetzen?
Liebe Grüße
Charly