Hallo!
Zu deiner ersten Frage kann ich Dir leider nichts sagen, aber...
Dann stellt sich mir noch eine Frage.
Ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung und brauche dann bald eine größere Wohnung.
Ab wann könnte ich umziehen, damit ich nicht mit einem neugeborenen umziehen muss.
Wird ein evtl eine etwas höhere Miete vor Geburt schon gezahlt oder muss ich dann bis zur Geburt den Anteil selbst zahlen?
Ich bin auch schwanger und hatte auch im Netz recherchiert...Da stand oft, ein Säugling würde nicht zu einer größeren Wohnung berechtigen, da ein Baby beispielsweise vorerst kein eigenes Zimmer braucht. Allerdings handhaben die Jobcenter der Regionen das wohl unterschiedlich...
Wir haben zum Beispiel glücklicherweise schon jetzt vor der Geburt eine größere Wohnung bewilligt bekommen und wir wurden bei Wohnungsgröße und Kaltmiete schon als 4 Personen angesehen (wir bekommen Zwillinge). In Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter bis zu 6 Monate auch eine Miete, die über dem Anspruch liegt und danach ist dein Baby ja spätestens da, zählt als Person und würde auch seinen Regelsatz bekommen.
Zumal du ja momentan zu zweit "nur" eine 2-Zimmer Wohnung hast, denke ich schon, dass Du durch den Familienzuwachs eine eine Bewilligung für eine 3 Zimmer Wohnung bekommen würdest, wenn die Mietkosten stimmen. Zumal dein ersten Kind ja schon im Schulalter ist.
Bevor du eine neue Wohnung anmietest, würde ich aber in jedem Fall nachfragen.