Beiträge von Glauber22

    Hallo,

    Danke für die Rückantwort...

    U25 bin ich nicht.

    Angenommen ich beziehe / unterschreibe den Mietvertrag für die neue Wohnung am 09 Juli, beantrage am 10 erstmalig ALG2.

    Ist auch dann eine Umzugsgenehmigung und Kostenzusage notwendig ? Wenn noch überhaupt kein Antrag gestellt wurde.

    Mietvertrag vorlegen und Kostenzusage, all das wird zeitlich schwierig...Warum

    Also ich hatte mich wohl zu allgemein gehalten. wohne seit ca. 3 jahren im Ausland, durch die Corona Krise ist die gesamte Touristik

    weggebrochen, es besteht und bestand die letzten Jahre kein Mietverhältnis in BRD (deswegen Eltern) müsste sonst auf der Straße schlafen.

    Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall ? Wie würdet Ihr vorgehen um möglichst, ohne Probleme die Mietkosten zu erhalten, wohnen bei den Eltern langfristig ist keine Option.

    Beste Grüsse

    Hallo,

    also wie es momentan aussieht werde ich Ende Juni erstmals ALG2 beantragen.

    Nun mein Fall:

    Momentan bin ich wohnhaft im Elternhaus, allerdings weiß ich bereits das ich ab 09. Juli

    eine eigene Wohnung beziehe. (neue Stadt + Landkreis, gleiches Bundesland)

    Ich würde den Antrag (formlos) Ende Juni beim Jobcenter stellen, mit dem Hinweis

    Nachweise und den Antragsbogen/Mietvertrag am 10. Juli nachzureichen.

    Könnte dieser Sachverhalt zu Problemen bei der Bearbeitung führen?

    Es wäre sicherlich unsinnig, wg. 9 Tagen eine Veränderungsmitteilung bzgl. der Wohnsituation

    zu stellen, die die Berechnungsgrundlage der Mietkosten völlig unterscheidet.

    Wer hat Erfahrungen bzw. der Abhandlung eines derart Falles bei den Jobcentern.

    Vielen Dank für alle Antworten