Beiträge von Karl94

    WBA: Aktiendepot, Kryptowährungen und ETF-VL als Einnahmen / Vermögen

    Hallo zusammen,

    ich habe 09/20 mein duales Studium gestartet und verdiene in meiner Ausbildung bereits soviel, dass ich keine Leistungen vom Jobcenter mehr erhalte. Zusätzlich habe ich eine geringfügige Beschäftigung. Mir stehen im Monat über 1600€ brutto zur Verfügung, was rund 1500€ netto sind. Nun müssen wir einen WBA stellen, da der Bewilligungszeitraum ausläuft.

    Zu den Ziffern 36/37 (einmalige und unregelmäßige Einnahmen) stellt sich mir die Frage, ob ich da meine Einnahmen überhaupt noch angeben muss? Bereits durch mein regelmäßiges Einkommen bin ich nicht mehr vom Jobcenter abhängig, sondern nur noch meine Mutter - wir wohnen zusammen. Von daher dürfte es nichts an der Berechnung ändern? Miete und Nebenkosten zahle ich bereits anteilig (50%) monatlich an meine Mutter.

    Wenn ja, stellt sich mir die Frage, in welchem Rahmen ich da Sachen angeben muss. Ich habe im Bewilligungszeitraum ein Aktiendepot eröffnet, das aktuell noch leicht im minus ist. Zudem habe ich mit den vermögenswirksamen Leistungen meines AG ein ETF-VL-Depot eröffnet, das im plus ist. Außerdem habe und bin ich in Kryptowährungen investiert, die ebenfalls Gewinne ausgeschüttet haben. Ich habe eine Einkommenssteuerrückerstattung erhalten und, da ich privatversichert bin, auch einige hundert Euro von der Krankenkasse.

    Dem Jobcenter ist keinerlei Depot und kein Krypto-Wallet gemeldet. Auszahlungen habe ich noch keine vorgenommen.

    Nochmal in aller Kürze: Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter mehr und meine Mutter erhält bereits anteilig Miete und Nebenkosten von mir. Muss ich trotzdem jegliche Einnahmen, wenn ja, welche, angeben? Arbeitseinkommen (Nr. 18) ist selbstverständlich korrekt angegeben,

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    O. Karl

    Hallo zusammen,

    ich habe ab Juni eine geringfügige Beschäftigung für 300€/Monat angenommen.

    Da das den Freibetrag von 100€ übersteigt, werden 20% von 200€ Zuschuss gewährt, sodass 160€ davon angerechnet werden, 140€ mir gehören.

    Nun bin ich aber auch noch unter den Leuten, die Kindergeld beziehen. Nun wird ebenfalls das volle Kindergeld als Einkommen angerechnet, ohne die 30€ Freibetrag.

    Könnt ihr mir sagen, ob das rechtens ist? Aktuell hält das Jobcenter 190€ monatlich ein, anstatt 160€.

    Danke im Voraus für eure Bemühungen!

    Grüße!

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Das heißt, meine Mutter erhält dann ganz normal Leistungen für eine Person und die entsprechenden 597,94€ Gesamtbedarf für mich zahle ich ihr dann, korrekt?

    Wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschieden bin, dürfte meine Mutter (jedenfalls nach der Erklärung des Jobcenters) ja keinen ALG II Anspruch mehr haben und somit Leistungen nach SGB XII erhalten. Aber gut, das ist erstmal egal.

    Habe ich denn noch in irgendeiner Hinsicht Mitwirkungspflicht, wenn ich aus der BG ausgeschieden bin? Muss ich Gehaltsnachweise oder ähnliches liefern, oder reicht es, wenn einmalig dargelegt wird, dass ich meinen Lebensunterhalt eigenständig tragen kann?

    Beste Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dieses Thema wurde in dem Forum schon öfters thematisiert, aber meinen konkreten Fall habe ich noch nicht gelesen.

    Folgende Situation: Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Da sie vom Jobcenter vor einigen Jahren dazu gezwungen wurde, einen Antrag auf Rente zu stellen, wurde ich (damals minderjährig) als "Leiter" der Bedarfsgemeinschaft eingetragen. (Ich habe absolut keine Ahnung wie man den "Leiter" richtig nennt...) Wie dem auch sei: Der Antrag auf Rente wurde abgelehnt, da meine Mutter angeblich voll arbeitsfähig sei. Die behandelnden Ärtze meiner Mutter, der Amtsarzt und das Jobcenter sehen das anders. Diese bestätigen, dass meine Mutter nicht erwerbsfähig ist. Eine Umstellung, dass meine Mutter wieder das "Oberhaupt" wird, ist somit nicht möglich, da eine Erwerbsfähigkeit bestehen muss, um ALG II zu erhalten.

    Nun beginne ich ab dem 1. August meine Ausbildung. Brutto ca. 1300€, Netto werden da etwa 1200€ rauskommen. Da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin, gehen davon Krankenkasse (ca. 100€) ab. Zudem habe ich eine Anstellung auf geringfügiger Basis mit 300€ Brutto im Monat. Zusätzlich natürlich noch die 204€ Kindergeld.

    Nun die Frage: Ist das Prozedere der ARGE in diesem Fall gleich, wie bei allen anderen Familien, wo der Sohn Teil der Bedarfsgemeinschaft ist und die Eltern oben stehen? Ich habe einen monatlichen Gesamtbedarf von 597,94€.

    Wenn ich nun alles richtig verstanden habe, werden von diesen 597,94€ erstmal mein Kindergeld abgezogen, weil das das einzige Geld ist, welches die ARGE anrechnen darf. Die restlichen 393,94€ müsste ich dann von meiner Ausbildungsvergütung zahlen. Somit wäre ich dann vollständig von der ARGE befreit, richtig? Darf in diesem Fall dann trotzdem noch das Gehalt aus der geringfügigen Beschäftigung angerechnet werden oder gehört dieses dann (endlich) zu 100% mir? Und gehöre ich dann immer noch zur Bedarfsgemeinschaft?

    Ich hoffe, ich habe meinen Fall ausführlich und genau dargestellt und bin dankbar für jede Antwort!

    Beste Grüße

    Karl94