Beiträge von Goldfrau

    Guten Tag,

    vielen DANK für ihre Antwort.

    Die 1. hat uns weiter geholfen.

    Die 2. erkenne ich bis jetzt keinen Unterschied, wie wenn ich mich an das Job Center gewandt hätte.

    Die Anmerkung "Wahrheitsgemäß" ist für mich selbstverständlich. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass sie mit vielen Menschen Kontakt haben und daher vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht haben diesbezüglich, weil sie meinen mich darauf hinweisen zu müssen.

    Gruß

    Ein herzliches Hallo in das Forum,

    Ich bin seit Ende April ALG 2 Bezieherin,zum ersten mal im Leben. Dreifache Mutter, davon ein Kind lebend mit 6 Jahren. Alleinerziehend.

    Jetzt hat der Vater des Kindes, obwohl er regelmäßig Unterhalt bezahlt, eine Aufforderung zur Stellungnahme vom Jobcenter bekommen.

    1 Frage:

    Muss er der Anfrage Folge leisten? Er ist kein Bezieher von ALG 2 und zahlt Kindesunterhalt. Antwortfrist ist bis 31.05.2020

    2. Frage:

    Wenn er antwortet, wie sollte seine Antwort ausfallen, dass der Anteil des vom Jobcenter zu zahlenden Anteils nicht reduziert wird und sie von ihm mehr Geld verlangen? Ich frage deshalb so kritisch, da unser aller finanzielle Situation sehr angespannt ist und es beim ALG 2 Bezug ja eh schon ungerechter Weise so ist, dass vom Grundbedarf Kindergeld und Kindesunterhalt abgezogen wird. Das heißt, der Staat spart sich auf dem Rücken der Kinder etliche Millionen.

    Vielen Dank im Voraus für ihren Einsatz

    Herzliche Grüße

    Goldfrau