Beiträge von SofieMaria

    Hallo,

    Ich hab da mal ne ziemlich komplizierte Frage. Vorab kurz eine Schilderung der Situation.

    Ich bin 34 Jahre alt und seit 10 Jahren verheiratet. Einen mittlerweile 12 jährigen Sohn habe ich mit in die Beziehung gebracht zudem haben mein Mann und ich 2 Töchter, eine 9 und eine 7 Jahre alt. Die 7 jährige ist behindert und sitzt im Rollstuhl. Sie hat einen Grad der Behinderung von 100 % und Pflegegrad 4. Bisher leben wir in einer eigenen Mobile die mein Mann vor der Ehe gekauft hat. Die ist entsprechend behindertengerecht umgebaut. Ich selbst mache seit knapp 1 Jahr endlich mein Fernstudium. Bisher Leben wir vom sehr guten Einkommen meines Mannes plus Kindergeld und Pflegegeld. Nun ist es leider so das er nach der Diagnose unserer Tochter angefangen hat zu trinken. Ich habe alles versucht aber leider wird das Alkoholproblem eher schlimmer als besser. Nun möchte ich mich trennen, da die Situation für mich nicht mehr erträglich ist.

    Die Frage ist jetzt ob es möglich ist über Alg 2 die Wohnungskosten erstattet zu bekommen wenn ich das Haus von meinem Mann mieten würde. Natürlich ist es theoretisch viel zu groß mit 200m2 und eigentlich auch zu teuer (1400 warm) allerdings gibt es im gesamten Umkreis keine Immobilie die den Vorgaben des Jobcenters entsprechen würde und der Behinderung meiner Tochter gerecht würde. Alle nur annähernd denkbaren Angebote liegen preislich darüber oder gleich, wären kleiner und mindestens 20 km entfernt. Kann das Amt verlangen das ich in eine Hochhauswohnung ziehe und ein 7 jähriges Kind in den 4. Stock trage da kein Fahrstuhl vorhanden ist?

    Liebe Grüße

    Sofie