Beiträge von Eizo

    Hallo,

    auf dem bescheid für Juni den ich nach der Einreichung meiner Lohnabrechnung erhalten habe steht folgendes:


    Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01 .06.2020 bis

    Q ~ 30.06.2020 weiterhin vorläufig in folgender Höhe bewilligt:


    Begründung:

    Es sind folgende Änderungen eingetreten:

    Anpassung der Einkommensanrechnung im Juni 2020.

    Wie sich die Leistungen im Einzelnen zusammensetzen, können Sie dem Berechnungsbogen entnehmen.

    vorläufige Bewilligung:

    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf§ 41 a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch -

    SGB II.

    Bei der abschließenden Entscheidung, werden die bis dahin gezahlten vorläufigen Leistungen auf die zustehende

    Leistung angerechnet. Soweit Im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen

    erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen,

    die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten (§ 41a Absatz 6 SGB II).

    Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung, gelten

    die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt(§ 41a Absatz 5 Satz 1 SGB II).

    Ja, ich habe irgendwie die Befürchtung das die von mir etwas zurück verlangen werden.

    Weil dort vorläufiger Bescheid steht.

    Wenn es aber mit Kurzbarbeit zu tun haben sollte, dürfte ja alles in Ordnung sein.

    Was ich aber nicht verstehe, ich habe ja für Juni die Lohnabrechnung eingereicht.

    Wieso steht im neuen bescheid für Juni das es für Juni immer noch vorläufig bestätigt wurde.

    Hallo,

    ich Danke dir für deine Antwort.

    Beantrag habe ich Hartz4 im März.

    Der Bescheid von Jobcenter kam am 27.04.2020 an. Bestätigt wurde es für April bis September, vorläufig.

    Bei dem Antrag hatte ich geschrieben, das ich ab April im Kurzarbeit bin.

    Ich hatte auch geschrieben das meine Ehefrau sich bis September im Elternzeit befindet.

    Wegen meinen Eltern gab es eigentlich keine Nachfragen.

    In die Richtung wurde auch nichts von Jobcenter erwähnt.

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe euch allen geht es gesundheitlich gut.

    Vor paar Monaten habe ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft ( Ehefrau und Kind) Hartz4 beantragt.

    Wir leben mit meinen Eltern zusammen und haben ein Mitvertrag.

    Ich bin zurZeit in Kurzarbeit.

    Wir haben den Bescheid von Jobcenter vor paar Monaten erhalten.

    Dort steht folgendes: Bewillige ich ihnen und in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person für die Zeit von 01.04 bis 30.09 folgende Leistungen Vorläufig.

    als Grund wurde angegeben: Die Höhe des nach § 11SGB II zu berücksichtigende Einkommens sieht derzeit noch nicht fest.

    Leider verstehe ich nicht wieso mein Bescheid nur vorläufig bewilligt wurde.

    Geht es hierbei um die Kurzarbeit? Oder hat es etwas damit zu tun das wir bei meinem Eltern leben?


    Ich habe vor paar Tagen meine Einkommensabrechnung von Mai vorgelegt und habe ein neuen Bescheid für Juni erhalten.

    Dort steht wieder folgendes: Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGBII werden für die Zeit von 01.06. bis 30.06. weiterhin vorläufig bewilligt.

    Hier kann ich wiederum nicht verstehen, wieso es weiterhin vorläufig bewilligt wurde, obwohl ich meine Lohnabrechnung eingereicht habe.