Hallo Grace,
vielen Dank für Deine Antwort! Nur fürs Verständnis hätte ich da noch eine Frage:
Wieso ist in diesem Fall dann nicht auch mein Vater zur Offenlegung seiner Konten verpflichtet? Ich verstehe den Zusammenhang irgendwie noch nicht ganz. Meine Mutter lässt mich umsonst bei sich wohnen und müsste wenn es hart auf hart kommt mir auch noch ein "Taschengeld" zahlen während mein Vater dazu nicht verpflichtet ist? Das erscheint mir irgendwie nicht schlüssig. Und das alles wäre kein Problem, wenn ich eine eigene Wohnung hätte, die dann vielleicht zusätzlich vom Arbeitsamt gezahlt werden würde? Ich will ungern meinen Eltern noch länger auf der Tasche liegen und dachte gerade für so eine Übergangszeit kann ich unabhängig davon Hilfe in Anspruch nehmen.
Aber vielen herzlichen Dank dir nochmal für die Auskunft.
Viele Grüße