Guten Tag,
meine Frage beläuft sich darauf, ob man diese 30% Kürzung auf 10% mindern kann.
Im Juli 2019 bekam ich ein kleineres Erbe worüber ich das Jobcenter augenblicklich informiert habe und ich wurde auch postwendend aus dem HARTZ IV ausgeschlossen. Nachdem ich das Erbe dazu verwendet hatte, meine Schulden zu tilgen musste ich mich im November 2019 wieder arbeitslos melden. Im Februar 2020 bekam ich dann den Bescheid, dass ich für den MOnat Juli 2019 eine Ruckzahlung machen müsse. Ist auch rechtlich richtig. Nur ist mein Problem jetzt nachdem ich alle monatlichen Rechnungen bezahlt habe mir nur noch rund 120€ für den gesamten Monat bleiben.
Diese MUss ich logischerweise für Nahrung ausgeben. Ich bin psychisch erkrankt und nun kann ich mir weder die Fahrt zu meiner dringend benötigten Therapie nicht mehr Leisten, auch kann ich mir die Fahrtleisten, um mir das Rezept für meine Tabletten zu holen. Und dass ich so wenig Geld übrig habe zieht extrem an meiner Psyche, so sehr, dass ich wenn ich nur darüber nachdenke immer wieder Panikattacken bekomme.
Ich bin Zahlungswillig, ich war so froh meine Schulden endlich losgeworden zu sein, und das letzte was ich will ist wieder Schulden an zu häufen.
Aber gibt es eine Möglichkeit, eine Rückzahlung, die sich auf §43 SGB II stützt auf 10% zu mindern?
Ich bedanke mich bereits jetzt bei jedem, der sich die Zeit nimmt um mir möglicherweise weiter helfen zu können.
MfG Numpsy