Beiträge von Kobold

    Ich würde das Thema zunächst aus mietrechtlicher Sicht betrachten. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung so zu gestalten, dass man rechnerisch nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf den Kostenanteil des Mieters gekommen ist. Und dazu gehört die Angabe der Gesmtkosten und der angewendeten Verteilerschlüssel, und bei den Heizkosten einiges mehr. Es liest sich so, als fehlen diese Angaben auf der Abrechnung, denn sonst müsste das Jobcenter nicht danach verlangen.

    Die Abrechnung könnte vielleicht formell unwirksam sein. Das sollte geprüft werden, denn so erfreulich es auch ist, ein Guthaben zurück zu bekommen, man weiß nicht, ob dieses vielleicht noch höher ausfallen müsste.

    auf der Seite energie-hilfe.org der Tacheles e.V. folgendes gefunden, was - so vermute ich - das Thema bezüglich der Fälligkeit und Zahlungsübernahme einer Nebenkostenabrechnung durch das Jobcenter ganz treffend erläutert

    Die Information auf dieser Seite ist veraltet und hat jetzt keine Gültigkeit mehr. Wie man es auch dreht und wendet, aktuell gilt das, wie es Tamar schon in #20 erklärt hat.

    Also ist doch im Grunde eine vollständige Zahlung der Nebenkosten innerhalb dieser insgesamt 6 Wochen legitim

    Es sind insgesamt 30 Tage, also inklusive der 2 Wochen. Und ja, es ist legitim, sich diese 30 Tage Zeit zu lassen. ABER die 2 Wochen die der Vermieter gibt, ist nur eine Zahlungsfrist, und die 30 Tage ist nur der Zeitpunkt, zu dem Verzug eintritt. Beides darf nicht mit Fälligkeit verwechset werden, sind verschiedene Dinge.

    Gilt bei der Bewertung einer Kostenübernahme der Nebenkosten das Datum des Nebenkosten-Schreibens, oder das Datum der Zahlungsfrist (also 30 Tage später, bis Ende Monat August)?

    Ich habe das Gefühl, dass es ein paar Missverständnisse zu den juristischen Begrifflichkeiten geben könnte. Die 30 Tage stellen die Zeit dar, ab der man sich gemäß §286 BGB im Verzug befindet. Das bedeutet, dass der Vermieter dann das Mahnverfahren einleiten sowie Zinsen und weiteren Verzugsschaden geltend machen kann. Damit nicht zu verwechseln ist die Fälligkeit, welche gemäß §271 BGB sofort eintritt.

    Dieser Beitrag bezieht sich allein nur auf das Mietrecht. Die Behandlung beim Jobcenter zu dem Thema muss davon nicht berührt sein.

    Das ist keine Mieterhöhung, sondern eine »Beteiligung« an den gesamten Baukosten; das hat nichts mit der Erhöhung des m² Preises der Wohnung zu tun! Eine Mieterhöhung verlangt ausdrücklich ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB; ohne dieses Mieterhöhungsverlangen keine Mieterhöhung.

    Diese Meinung deckt sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist ebenfalls eine echte Mieterhöhung, nur eben nicht nach §558 sondern nach §559 BGB. Wäre es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, könnte man sie verweigern und man müsste die Erhöhung nicht leisten. Voraussetzung selbstverständlich, dass die Mieterhöhung formell und inhaltlich korrekt erklärt wurde. Hierbei machen Vermieter oft Fehler.

    Eine echte Mieterhöhung laut § 558 BGB erfolgte knapp 6 Monate später und wurde ebenfalls kommentarlos übernommen.

    Diese Mieterhöhung war vermutlich nicht berechtigt. Denn das Gesetz schreibt vor, dass eine Mieterhöhung nach §558 BGB erst 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung wirksam werden darf. Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn sich der Vermieter dabei als Basis die alte Miete vor der Erhöhung wegen Modernisierung bezieht, denn andernfalls kommt es zu einer unzulässigen doppelten Mieterhöhung. Das ist jetzt aber zu spät, wenn dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wurde.

    und werden jetzt mit dem 1. Januar 2025 noch einmal erhöht werden, weil die Grundsteuer B sich deutlich erhöhen wird

    Diese Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung kann man zurückweisen. Eine Erhöhung darf entweder nur auf Basis einer kürzlich vorgelegten Abrechnung erfolgen oder aber auf nachweisbar tatsächlich gestiegene Kosten. Wie hoch die Grundsteuer ab 2026 aufgrund der Grundsteuerreform sein wird, weiß aber noch kein einziger Vermieter, nirgends gibt es dazu schon einen Bescheid. In einigen Regionen wird die Grundsteuer sogar sinken.

    Kleine Anmerkung aus mietrechtlicher Sicht. In der Regel ist eine Pauschalmiete in Bezug auf die Heizkosten unwirksam, da ein Vermieter diese nach der Heizkostenverordnung abgerechnen muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um von dieser Pflicht befreit zu sein. Der Vermieter sollte also auf Nachfrage erklären können, wie viel er für die Heizkosten in die Miete einkalkuliert hat.

    Normalerweise hat man sich selbst beim Versorger anzumelden. Dass das unterblieben ist, ist aber nun kein Drama. Problematisch wird es, wenn der Vermieter die Kosten des Verbrauchs zurecht ersetzt bekommen möchte und Sie das aber nicht können, da kein Geld vorhanden ist. Diese unangenehme Situation sollten Sie tunlichst vermeiden. Gehen Sie lieber proaktiv auf den Vermieter zu und gestehen Ihr Versäumnis ein. Für Offenheit und Ehrlichkeit wird man nie schief angeschaut. Bitten Sie ihn, die Abrechnung über ihn weiter laufen zu lassen. Dafür wird er eine monatliche Vorauszahlung haben wollen, worüber eine Vereinbarung unterschrieben werden kann. Und schon haben sie eine Bestätigung für das Jobcenter.

    wird auf die tatsächlichen Kosten erhöht ohne wenn und aber

    Ich denke, Sie wissen selbst sehr genau, dass diese Drohung bei den Leuten abprallen wird. Das wird sie nicht beeindrucken. Bisher gab es keine Konsequenzen, also warum sollte es nächstes Jahr welche geben. Aber Sie wollen diesen Familienangehörigen nicht kündigen und lieber weiterhin drauf zahlen, dann ist es okay, Ihre Entscheidung.

    Haben Sie denn wenigstens die Vorauszahlung erhöht, dass ab sofort monatlich mehr gezahlt wird?

    und ich fordere das dann nicht strenger ein wegen dem Familienfrieden.

    Und was halten Sie davon, das nun ab sofort zu ändern? Ich meine, einem Familienangehörigen in Not zu helfen ist lobenswert, aber wenn das dann durch verschwenderisches Verhalten ausgenutzt wird anstatt die Hilfe zu würdigen, ist doch eine Grenze überschritten, wo die Hilfsbereitschaft aufhören darf! Der Plan mit den Stadtwerken wird jedenfalls nicht funktionieren.

    Und eines kann ich Ihnen versprechen, ob Sie es jetzt glauben oder nicht, der Familienfrieden wird nicht darunter leiden, wenn man freundlich Grenzen der Hilfsbereitschaft durch Konsequenzen aufzeigt.

    Die Mieter sind damit einverstanden dass die selber anmelden

    Das ist nachvollziehbar, dass die Mieter mitspielen, da es die Familie ist, aber damit ist den Familienangehörigen nicht geholfen. Das Jobcenter wird da nicht mitmachen, da nur notwendige Kosten bezahlt werden, aber keine vermeidbaren. Und eine Vertragsänderung zu unterschreiben, zu der man nicht verpflichtet ist, ist vermeidbar.

    Es geht nicht um Mieterrecht

    Doch. Aufgrund des zuvor Gesagten geht es durchaus um Mietrecht. Denn wozu der Mieter verpflichtet werden kann nach den Gesetzen des Mietrechts, kann dann auch vom Jobcenter beantragt werden, aber keine freiwilligen Zugeständnisse.

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht

    Die Frage ist immer noch offen, warum übernimmt da Jobcenter die Nachzahlung nicht?

    und die sich selber bei den Stadtwerken anmelden müssen?

    Das könnte vielleicht schon allein an den Stadtwerken scheitern. In manchen Städten machen die Stadtwerke grundsätzlich nur mit den Eigentümern Verträge.

    das über den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung drin sein

    im alten Mietvertrag (5 Jahre alt, damals war alles das 3fache günstiger) sind die Wasserkosten mit in den Nebenkosten drin.

    Diese beiden Aussagen sind widersprüchlich. Im ersten Fall wäre es eine Vorauszahlung, und im zweiten eine Pauschale. Das ist mietrechtlich ein Unterschied. Bei einer Vorauszahlung erfolgt eine Abrechnung und man darf eine Nachzahlung verlangen. Bei einer Pauschale könnte man eventuell nur für die Zukunft erhöhen.

    und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Das wäre nicht nötig, wenn Sie anfangen würden, die Familienangehörigen in dem Punkt genauso wie andere Mieter zu betrachten. Von Letzteren würde man die Zahlung einfordern mit allen Mitteln und ggf. kündigen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen das erlauben. Wenn man Rücksicht nehmen möchte und lieber auf Geld verzichtet, ist das die persönliche Entscheidung.

    Merken Sie nicht selber, dass Sie von Ihren Familienangehörigen ausgenutzt werden? Diese sind nur deshalb so verschwenderisch, weil es keine Konsequenzen hat und sie nicht damit konfrontiert sind, sich unter Umständen eine andere Wohnung suchen zu müssen. Das ist das Problem, nicht das Wasser an sich.

    das Jobcenter will eine Korrektur der NK-Abrechnung haben

    Ja natürlich. Warum sollten Nebenkosten erneut bezahlt werden, die schon geleistet wurden!

    Komme ich trotzdem in den Verzug

    Nein, man kommt nicht in Verzug, wenn man eine Forderung bestreitet. Aber man muss dem Vermieter einen Brief (oder E-Mail) schreiben und darin die Einwände gegen die Abrechnung sachlich erklären.

    das man sie auch unter Vorbehalt bezahlen muss

    Unter Vorbehalt zu zahlen sollte man vermeiden wenn möglich. Denn man rennt sonst dem Geld hinterher.

    und dann Kündigung usw drohen kann

    Nein, eine Kündigung kann in diesem Fall nicht drohen. Diese wäre unwirksam.

    und der Vermieter hat bis jetzt nicht drauf reagiert

    Muss er auch nicht. Man schreibt dem Vermieter was falsch ist, und rechnet dabei den korrekten Betrag selbst aus. Wenn in diesem Fall ein Guthaben dabei entsteht, schreibt man schon direkt dazu, dass man das Geld mit der Miete aufrechnet, falls der Vermieter die Zahlung nicht leistet.

    das die Rechnung falsch ist

    Es ist noch mehr falsch als nur die Vorauszahlung. Beispielsweise sind die Heizkosten nicht nach Verbrauch berechnet, wozu der Vermieter aber verpflichtet wäre. Dadurch kann man von den Heizöl Kosten 15% abziehen. Möglicherweise tauchen noch mehr Fehler auf, wenn man die Belege anfordern würde.

    Gar nichts

    Hier liegt der Fehler. Man muss es schon sachlich mit konkreten Zahlen darlegen. Einige Bemühungen reichen nicht, mögen sie noch so ernsthaft gewesen sein. Der §16c Abs. 3 SGB II spricht von einer Stellungnahme von fachkundiger Stelle. Damit ist in der Regel ein Steuerberater gemeint, der eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen wird. Darin sind dann fundierte Zahlen enthalten, die eine realistische Prognose zulassen. Das Jobcenter hatte im Prinzip überhaupt nichts auf dem Tisch, mit dem man die Zukunftsaussichten des Unternehmens hätte abschätzen können.

    Unser Haus wird verkauft und abgerissen

    Nur allein deshalb verliert man die Wohnung nicht, oder zumindest nicht so schnell. Die bisherige Vermieterin kann nicht kündigen, denn da nicht sie das Haus abreißen lassen will, hat sie auch kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung. Eine Kündigung von ihr wäre also unwirksam.

    Der neue Eigentümer könnte dann kündigen, aber erst, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Das verschafft Zeit. Außerdem muss die Kündigung dann erst mal geprüft werden. Nicht immer ist eine Verwertungskündigung nach §573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gültig, da es hierfür gewisse Anforderungen gibt. Das müsste man von einem Anwalt prüfen lassen, wenn die Kündigung da ist. Sollte die Kündigung nicht vor Gericht standhalten können, böte sich die Möglichkeit zu Verhandlungen für eine Abfindung, wenn man auszieht.

    Nein leider nicht. Bei der Suche nach einer Wohnung gibt es keine Stelle, die einen unterstützen würde. Eventuell muss man den Suchradius etwas vergrößern, um mehr Angebote zu finden, oder die Erwartungen an die Art und Ausstattung der Wohnung etwas reduzieren.

    Kein Vermieter wartet 4-5 Wochen auf eine Unterschrift

    Richtig. Das wissen aber auch die Jobcenter. Deshalb geht man üblicherweise persönlich zum Jobcenter und dort wird dann die Miete sofort geprüft und wenn alles passt sofort genehmigt. Mit der Post hin schicken dauert natürlich zu lang, das ist klar.

    Oder muss ich direkt zum Jobcenter und Bürgergeld beantragen?

    Ja, so ist es, man kann zum Jobcenter und einen Antrag stellen. Dort helfen auch die Jobvermittler, dass man sich neu orientieren kann. Arbeitslosengeld I bekommt man nur, wenn man auch Beiträge dafür eingezahlt hat. Das könnte man als Selbständiger auch freiwillig tun wenn man möchte.

    Leider hat die Wirtschaftskrise nun auch mich erwischt und ich muss meinen Laden leider aufgeben und werde es in den nächsten Wochen schließen.

    Vielleicht nicht unbedingt. Manchmal lohnt es sich darüber nachzudenken, an seinem Geschäftskonzept irgend etwas zu ändern, um neue Kunden zu gewinnen. Der wirtschaftliche Wandel ist eine völlig normale Sache, den gibt es immer mal. Man kann diesen Wandel als Krise sehen, man kann ihn aber auch als Herausforderung sehen, darauf zu reagieren und Dinge anzupassen.

    und für die „Mieteinnahmen“ von meiner Mutter jetzt rückwirkend die Einkommenssteuer haben wollen für? Jahre

    Die Steuernachzahlung ist das allerkleinste Problem deiner Mutter. Denn wenn das Finnzamt durch irgend einen Zufall von den Einkünften erfährt, wird es nicht zögern, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung zu erstatten. Da sollte deine Mutter lieber Selbstanzeige machen. Das reduziert das Strafmaß erheblich.

    Oder hat jemand eine gute Idee, wie ich das beim Jobcenter verbuchen kann?

    Man sollte nicht im Traum auf die Idee von irgend welchen Tricks zu kommen. Die Ämter haben da viel Erfahrung und kennen die Methoden, mit denen es versucht wird. Besser ist, die Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben. Alles andere fällt einem auf die eigenen Füße.