Ich kann nur zum mietrechtlichen Teil der Frage etwas sagen.
gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen
Das ist nicht ohne Weiteres zu empfehlen. Eine Mietminderung ist gesetzlich nicht rückwirkend möglich, außer man hat unter Vorbehalt die Miete weiter gezahlt. Bei vorbehaltloser Zahlung wäre der rückwirkende Abzug nicht berechtigt und man ist im Zahlungsverzug.
Bei Zahlung unter Vorbehalt wäre noch zu prüfen, ob die Höhe der Minderung angemessen ist. Dazu im Zweifel bei einem Anwalt oder einem Mieterverein nachfragen. Mindert man zu viel, gerät man ebenfalls in Zahlungsverzug und man kann Schwierigkeiten bekommen.