Hallo,
ich habe krankheitsbedingt in der letzen Zeit nicht gearbeitet und bin daher zu meinem Vater ins Haus gezogen. Ich selbst bin Ü30 und beziehe Harz IV (ohne Geld für die Miete, da diese ja wegfällt). Das Haus meines Vaters wird demnächst verkauft werden und ich muss mich daher langsam nach einer neuen Bleibe umschauen.
Der Arbeitseinstieg ist geplant, allerdings muss ich noch auf die Ärzte der Arbeitsagentur warten, bzw. auf deren Entscheidung, was für eine Art Arbeit ich überhaupt erst mal machen sollte.
Meine Fragen sind folgende:
1. Muss ich als erstes das Jobcenter informieren, bevor ich einen Wohnungsantrag stelle oder kann ich das auch erst nach einer Wohnungszusage aber vor dem unterschreiben des eigentlichen Mietvertrages machen?
2. Muss ich dem Vermieter die Mietgrenzen des Jobcenters mitteilen oder wissen die das selbst? Vielleicht bin auch nur ich dafür verantwortlich, darauf zu achten.
3. Muss/Sollte ich nach einer Sozialwohnung suchen und somit eine Wohnungsberechtigungsbescheinigung holen oder ist es besser einfach nach einer normalen Wohnung zu suchen?
Datenschutz und nicht erwünscht
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Titel erweitert und ergänzt