Hallo,
wenn jemand ALG II beantragen möchte, kann eine Gewährung eines Darlehens zu Problemen führen. Deshalb ist dringend davon abzuraten.
Wie sieht es dabei aus wenn das Darlehen (zusammen mit restlichen Vermögen) unter der Grenze des Schonvermögens liegt? Meine Frau und ich sind über 60 also wäre bei uns ein Schonvermögen von etwa 19.000, da würden wir aktuell drunter liegen. Wenn davon jetzt 9000 € als Darlehen an den Sohn bezahlt werden, möchte ich wissen ob die dann die Rückzahlungen die während des alg 2 Bezugsdauer als Einkünfte verrechnet werden oder nicht?