Frage
".....
die Versicherer von Rürup-Renten (Basisrenten) werben damit, dass das
angesparte Vermögen nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird,
egal wieviel man für seine spätere Rente angespart hat.
Gleichzeitig gibt es aber Höchstgrenzen für die Altersversorgung, die beim Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.
Laut "Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen" heisst es:
"......
3.) geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die
Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf
Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten
kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem
Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren
Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2
maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt......."
Ich
bin 53 Jahre alt und habe 2015 eine zertifizierte Basisrente
abgeschlossen. Gleichzeit bin ich noch in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Wieviel vom angesparten Kapital in der Rürup-Rente
wird bei Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht als Vermögen angerechnet?
A.)
Das gesamte Vermögen im Rürup-Vertrag wird nicht anerechnet, egal
wieviel angespart wurde. So wie die Aussagen der Versicherer.
B.)
In meinem Fall, 53 Jahre x 750,- Euro = 39.750,- Euro. Das heisst,
alles was über 39.750,- Euro angespart wurde, wird im Fall von Antrag
auf Arbeitslosengeld 2 als Vermögen angerechnet. ....."
Antwort
"..... Sie sprechen ein großes Manko an:
Das Arbeitslosengeld II ist tatsächlich unzureichend abgestimmt mit der Altersvorsorge.
Leider
ist die für Sie nachteilige Antwort richtig: Eine Rürup-Rente ist nicht
komplett anrechnungsfrei, sondern nur bis zu 750 Euro pro Lebensjahr.
Für Sie sind das die 39.750 Euro, die Sie ja schon ausgerechnet haben.
...."