Beiträge von DieKleine

    Hallo,

    Ich überlege ein paar Kleinigkeiten zu verkaufen

    Gebrauchte Bücher, Spielsachen, Klamotten uä. soweit nichts Wertvolles.

    Meine Sachbearbeiterin bestätigte mir ,dass ich das gerne machen kann und hat gemeint man dürfe nicht den Eindruck bekommen ich hätte ein Gewerbe und würde tausende von Euros einnehmen. Dann wäre es kein Problem.

    Allerdings nannte sie mir auch keine explizite Grenze wie viel man vielleicht im Monat verkaufen kann.

    Gibt es da eine Pauschale?

    Oder bin ich falsch informiert worden und alles würde angerechnet werden?

    Beitrag verschoben, Thema weiterführen da Einkommen Anrechnung.

    Kein neues Thema notwendig

    Guten Tag,

    mein Mann hat am 28.12.2018 seinen Erstantrag beim Jobcenter gestellt und bezieht seiterher Geld von dort.

    Seit Einzug 2017 in die Wohung haben wir jedes Jahr Guthaben bei den Nebenkosten gehabt und weil wir es nicht besser wussten, nicht ausbezahlen lassen, sondern bei der Hausverwaltung gelassen.

    Das Jobcenter möchte natürlich das Guthaben von 2019 1zu1 zurück erstattet bekommen, weil sie ja auch die Miete + Nebenkosten bezahlt haben.

    Allerdings bestehen sie nun auch drauf das komplette Guthaben von Jahr 2018.

    Ist dies rechtens? Anteilmäßig von Dez 2018 würde ich ja noch verstehen, auch wenn die Miete zu dem Zeitpunkt nicht vom Jobcenter gezahlt wurde sondern erst ab Februar 2019.

    Wie sind unsere Rechte?

    Steht dem Amt das Geld zu obwohl sie nichts dazu beigetragen haben?

    Wenn es eine logische Erklärung gibt, sollen sie das Geld bekommen.

    Guten Tag,

    Wir haben die Betreeungskosten unserer Tochter als sie unter 3 Jahre war vom Jugendamt bezahlt bekommen, da sie zur Tagesmutter ging.

    Die letzten 4 Monate ist es vom Jugendamt nicht bezahlt worden. (November 2019 bis Februar 2020). Es wurde dennoch von mir immer bezahlt, wir hatten aber dafür 4 Monate je 120 Euro weniger zur Verführung gehabt.

    Ich habe vor Weihnachten fristgerecht alle Unterlagen eingereicht, weil der Anspruch neu geprüft werden sollte. Ich hatte Zwischenzeitig Schulungen gemacht und im Januar einen 20 Std. Stelle gefunden, auch dies habe ich alles vor gelegt.

    Im Neujahr hieß es wegen Feiertagen/ Urlaub/ Personalmangel sei es noch nicht bearbeitet worden. Dann kam Corona und wir wurden komplet nach hinten verlegt, weil andere Anträge wichtiger waren als Rückzahlungen. So die Auskunft vom Jugendamt.

    Ich habe ab Mai und Juni mich dann wieder mit dem Jugendamt verständigt, ob Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld Bestand zu dem genannten Zeitraum.

    Jetzt im Juli wurden auch unser Anliegen dort bearbeitet. Die 4 Monate wurden überprüft und wir haben gestern die 480 Euro zurück bekommen. Ich habe natürlich sofort beim Amt angerufen und Bescheid gegeben und werde auch da entsprechende Nachweise einreichen sobald ich sie vorliegen habe.

    Meine Frage wäre, ob uns das Geld als Einkommen nun angerechnet wird, wo ich es doch in Grunde vorgelegt habe und uns gefehlt hat?

    Danke für die Hilfe.