Hallo, Danke für die Antwort.
hier habe ich einen Fehler gemacht, Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.
Auf das monatliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit über 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro wird ein Freibetrag in Höhe von 20 prozent gewährt. Auf das Bruttoeinkommen über 1.000,00 Euro bis 'l .200,00 Euro ein weiterer Freibetrag in Höhe von 10 Prozent. Wenn Sie ein min- derjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben wird der Freibetrag in Höhe von 10 prozent bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.500,00 Euro gewährt.
deswegen nochmals meine Frage:
Teilzeitjob ca. 1100,- Brutto.
Folgende Freibeträge:
- 100 bis 1000 Euro 30% = 180 Euro
- Ab 1000 Euro 10% = 10 Euro
Aber was ist mit den ersten 100 Euro, wäre in diesen Fall der Freibetrag 190,00 Euro oder wird der grundfreibetrag noch dazu gerechnet, so das sich als Freibetrag 290,00 Euro ergeben.