Hallo zusammen,
wie ist das, wenn einer in der Bedarfsgemeinschaft keine Leistungen vom Amt bezieht, sondern ganz normal arbeitet und etwa 1200 Euro netto verdient, der andere aber SGB XII Leistungen (Grundsicherung ) bezieht? Kann das Amt verlangen, dass die Wohnung gekündigt wird, weil zu groß / zu teuer? Zur Zeit ist es noch eine WG, kann sich aber ändern in Bedarfsgemeinschaft.
Beste Grüße
Gerit