Hey.
Mich würde mal interessieren wie das läuft wenn ich eine maßnahme abbrechen möchte.
Hab heute mal wieder eine maßnahme angefangen , möchte diese jedoch abbrechen da diese für mich einfach absolut nicht passt.
Vorweg bin kein "neuling" im bereich maßnahmen , habe also bisher schon 6-7 stück hinter mir , weis also wie das dort "standartmäßig" abläuft.
Nun die eigentliche frage die ich mir stelle ist , wie verhält sich das mit den 30% kürzungen.
Es gibt ja immer noch diese diskussionen das es bei u25 noch 100% gibt (in meiner EGV sind allerdings auch nur 30% aufgeführt).
nun ist halt die frage habe ich 60 oder 100% kürzung zu befürchten oder kann ich mir sicher sein das die mir einfach nur die 30% abziehen?
Eine weitere Frage wäre , wie ich am besten vorgehen soll.
normalerweise würd ich am Montag einfach nicht mehr hin gehen und warten bis das JC mir die kürzung zuschickt.(will halt so wenig kontakt mit den leutem vom JC haben wie möglich)
Eventuell würd ich beim Träger der maßnahme durchklingeln und bescheid sagen das ich nicht mehr komme .
Vielleicht habt ihr ja noch eine idee wie ich das ganze am besten machen könnte.
Meine 3. Frage wäre dann wie es mit den anderen Pflichten der EGV aussieht , da ich ja sowieso dann schon eine 30% kürzung habe könnten die mir ja dann eh nichts mehr kürzen , wenn ich z.b. keine bewerbung für die 3 Monate schreibe oder an irgendeiner anderen Maßnahme teil nehme.
Was vielleicht noch zu erwähnen wäre , hatte vor 2 jahren bereits eine 100% sanktion und hatte wärend dieser Zeit immer meine Ruhe vor dem JC gehabt , kein brief , keine einladung , maßnahme , nichts.
Ob das Immer so sein wird oder hatte ich einfach nur "Glück" ?