Laut §13 Abschnitt 4 steht dir Recht auf Beistand zu.
Allerdings kann es sein das man wegen Corona Ausnahmen macht, was ich mir allerdings weniger vorstellen kann. Heimlich aufgenommene Sachen werden vor Gericht nicht verwendet.
Alternativ kannst du bei Sätzen die dich stören auch fragen ob die dir das schriftlich gibt oder aufschreibt und es unterschreibt.