Beiträge von RetnecBoj

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

    Ja, das wurde mir durch andere Beiträge hier im Forum klar.

    Wir haben uns vorhin dazu entschieden schriftlich anzugeben, dass wir getrennt Haushalten und Wirtschaften und sich das JC durch einen Hausbesuch auch gerne davon überzeugen kann.

    Mehr Möglichkeiten sehe ich momentan nicht um nachzuweisen dass wir keinen gemeinsamen Haushalt haben. Wem evtl. noch irgendetwas einfällt, was man vorlegen/zeigen kann um seine Unabhängigkeit vom anderen zu beweisen, kann es ja gerne mal hier posten.

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

    Vorgeschichte:

    Meine Mitbewohnerin und ich waren mal ein Paar, aufgrund meines damaligen Alkoholkonsums scheiterte die Beziehung. Mit Hilfe meiner damaligen Sachbearbeiterin lösten wir die BG auf und wegen der Mindestmietdauer bildeten wir anfangs notgedrungen eine WG. Es gab auch Ende 2018 einen Hausbesuch, alles ohne Probleme. Mitte 2019 lief die Mindestmietdauer ab, wir entschieden uns jedoch dazu die Wohnsituation so zu belassen.

    Aktuelles Problem:

    Meine Mitbewohnerin hat letzte Woche ihren WBA eingereicht. Nun kam ein schreiben vom JC mit der Aufforderung die Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft) auszufüllen. Im Anschreiben jedoch mit folgendem Satz: "Die Mindestmietdauer von Ihrem Mietvertrag müsste nun ausgelaufen sein. Daher wäre die Auflösung der WG möglich oder es wird wieder eine Bedarfsgemeinschaft mit Herrn XY" (also mir).

    Ich verstehe den Satz in etwa so: Entweder ihr zieht aus oder wir werten euch als Paar. Geht dass denn so einfach? Ich bin grad irgendwie ziemlich verwundert und verärgert, dazu noch ratlos was man denen da entgegensetzen kann. Evtl. hat ja von euch jemand etwas ähnliches erlebt und/oder eine Idee.

    Vorab schon mal Danke und einen angenehmen Start in die Woche.

    LG,

    Pierre