Hallo,
ich bin derzeit mit meinem 4jährigen Sohn in Italien gemeldet. Ende April ist der italienische Vater verstorben, mit dem wir bis dato in dessen Eigentumswohnung gewohnt haben. Da mein Sohn der alleinige Erbe ist, steht ihm die Wohnung bzw. der Erlös des Verkaufes zu seinem 18. Geburtstag zu sowie andere Dinge. Ich habe über eine Rechtsanwältin einen Antrag gestellt, die Vormundschaft über die Erbsachen zu bekommen. Da ich automatisch in die Wohnung "nachgerückt" bin, muss ich hier die Hausgebühren, die sich auf ca. 200 Euro monatlich belaufen, zahlen bis die Wohnung vermietet oder verkauft wird. Dies ist mir nicht möglich. Ich übe eine selbstständige Tätigkeit online bei zwei verschiedenen Firmen aus und verdiene zur Zeit ca. 600 Euro monatlich, sofern mein Sohn in den Kindergarten geht (wir hatten mehrere Lockdowns). Mein Vater unterstützt mich zur Zeit, möchte aber eventuell bald nichts mehr leisten. Die Anwältin möchte eine Anfrage beim zuständigen Gericht stellen, dass ich das Auto des Kindsvaters verkaufen darf, um die Hausgebühren zu finanzieren. Das sind alles bürokratische Schritte, die über Monate dauern können. Hätte ich dann theoretisch Anspruch auf Hartz 4 in Deutschland bis dahin? Wenn ja, könnte ich einen Teil des Hartz 4 verwenden, um die Hausgebühren in Italien zu zahlen? Wie schnell bekommt man einen Kindergartenplatz als Rückkehrer nach Deutschland? Wäre erlaubt, dass ich gelegentlich nach Italien reise, um die erbschaftlichen Dinge zu regeln? Wenn mir jetzt ein Erlös für z.Bsp. das Auto 20.000 ausbezahlt würde, würde das Hartz 4/Aufstockungsgeld eingestellt?
Ziemlich kompliziert
Ich freue mich trotzdem über eine Antwort/einen Tipp !
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