Jetzt meine Fragen.
- Hat man Anspruch wenn man bei den Eltern mietfrei wohnt? Macht ein Mietvertrag Sinn? (Es handelt sich um eine gemeinsame Wohnung)
- Muss man 1 Jahr am stück gearbeitet haben um Hilfe zu bekommen?
- Muss man sich erst Arbeitssuchend melden bevor man einen Antrag auf ALG 2 stellen kann?
- Ist ALG 2 überhaupt die richtige Unterstützung?
Hallo Schwesterchen,
Zum 1. Anstrich: Ja, und nein, ein Mietvertrag macht keinen Sinn, da kein abgeschlossener Wohnraum vorhanden ist. Dein Bruder erhält seine Regelleistung nach dem SGB II zuzüglich seiner anteiligen Kosten der Unterkunft.
Zum 2. Anstrich: Wenn man Leistungen nach dem SGB III beantragen möchte, dann ja.
Zum 3. Anstrich: Ja
Zum 4. Anstrich: Was denn sonst? Er könnte natürlich auch endlich mal dauerhaft arbeiten gehen und nicht seinen kranken Eltern zur Last fallen. Da er aber bereits ein gewisses Alter erreicht hat, geht es auch um die Krankenversicherung.
LG Sandmann