Vielen Dank für die Hilfe von allen!
Man wird sehen was schlussendlich für eine Entscheidung vom JC getroffen wird..
Ein schönes Rest-Wochenende allen!
Vielen Dank für die Hilfe von allen!
Man wird sehen was schlussendlich für eine Entscheidung vom JC getroffen wird..
Ein schönes Rest-Wochenende allen!
Ok, verständlicher. Dein Einkommen wird wahrscheinlich auf 6 Monate verteilt, da durch den einmaligen hohen Gewinn in einem Monat kein Anspruch auf Leistungen bestünde. Dann musst du wahrscheinlich für August und September was zurückzahlen und der Rest wird auf den Zeitraum Oktober bis Januar als Einkommen angerechnet.
Müsste ich dann alles von August & September zurückzahlen (432€) oder "nur" einen kleineren Teil davon? Und für die weiteren Monate Oktober bis Januar, würde es dann als Einkommen angerechnet und ich bekäme dann bspw. nur 250€ ausgezahlt monatlich bis Januar 21?
Oder dass Ende März 21, sofern ich hoffentlich nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bin, das auf 6 Monate verteilte Einkommen also bspw. von Oktober 20 - März 21, die 1.240€ insgesamt zu viel gezahlt dem Amt zurückzahlen muss?
Mein Gehirn glüht... :P
Bei Selbständigen wird immer der gesamte Zeitraum der Vorläufigkeit betrachtet. Aus jeder Einkommensform (Selbständigkeit, Gewinne, Lohn etc.) wird ein Durchschnittseinkommen gebildet. Wenn das ALG 2 nach Berücksichtigung dieses Durchschnittseinkommens geringer ausfällt als das ALG 2, das du vorläufig erhalten hast, musst du zurückzahlen.
Würde demnach also heißen, dass ich Ende September bei einer endgültigen Angabe, wahrscheinlich 2-3 Monate zurückzahlen muss? Der Gewinn von 1.240€ war die einzige Einnahme in den Monaten und bekommen tue ich ja 432€ ALGII. Oder welches Szenario erwartet/könnte mich noch erwarten?
Der WBA, den du gestellt hat und der bewilligt wurde, gilt doch für den Zeitraum Oktober 2020 - März 2021
Für den Zeitraum davor bis September 2020, in dem der Gewinn zugeflossen ist, hast du eine vorläufige Bewilligung erhalten, nehme ich an, richtig? Musstest du die Anlage EKS als Selbständiger ausfüllen?
Dann kannst du erst nach Ablauf September eine endgültige Angabe über deine Einnahmen machen. Wenn diese Information dem JC vorliegen, wird der abgelaufene Zeitraum endgültig beschieden. Dann wird auch der Gewinn mit berücksichtigt werden.
Vielen lieben Dank für deine Antwort, Yavanna!
Ja, die Anlage EKS als Selbstständiger musste ich ausfüllen. Und ja, der Zeitraum von März 2020 - September 2020 war eine vorläufige Bewilligung.
Kann es dann sein, wenn eine endgültige Angabe gemacht wird bzw., verlangt wird Ende September, dass ich dann bspw. 3 Monate zurückzahlen muss zwecks des 1.200€ Gewinns oder wie würde das funktionieren aktuell? Das wäre doof.. LG
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Gewinne aus Glückspielen werden immer angerechnet bei ALG II
Hallo ihr Lieben! :cool:
Habe mich für ALG 2 angemeldet Ende März diesen Jahres, da ich mich im Januar 2020 als DJ selbständig gemacht habe und zwecks Corona Aufträge einbrachen.
Das wurde auch bewilligt, bis September 2020 - alles wahrheitsgemäß und sauber ausgefüllt.
Nun habe ich einen Brief vom JC bekommen, zwecks einer Weiterbewilligung. So wie es aussieht, benötige ich die ALG 2 Weiterzahlung nach September 2020 noch weiter...
Okay, diese nun auch wahrheitsgemäß ausgefüllt und ans JC zugesandt.
Nun: Ich sollte der letzten drei Monate Kontoauszüge einreichen, zwecks Einnahmeneinsicht. Dies auch gemacht und in den Unterlagen (WBA) einen Wettgewinn von 1.240€ vom 20. Juli erwähnt.
Ich dachte mir: Oh, jetzt findet bestimmt eine Rückzahlung für Juli nachträglich statt und die nächsten 2-3 Monate werden gestrichen bzw., angerechnet oder die Weiterbewilligung nicht gestattet, aber siehe da, heute kam Post: die weitere vorläufige Bewilligung ist stattgegeben, dass ich also weiterhin monatlich von Oktober 2020 - März 2021 ALG 2 erhalte mit 432€.
Die Frage: Muss ich mir jetzt dennoch Sorgen machen, dass nachträglich Rückzahlungen erfolgen werden oder etwas nachträglich angerechnet wird?
Habe ja Kontoauszüge geliefert und den Wettgewinn ehrlich erwähnt, also hatten sie ja Einsicht in die finanzielle Situation und hätten Forderungen beantragen können, sowie eine Ablehnung der Weiterbewilligung - ist ja, wie bereits erwähnt, aber nicht geschehen. Mit einem blauen Auge vielleicht davon gekommen?! :blackeye
Grübel grübel...
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
EDIT: Es besteht abgesehen davon, falls es erwähnt werden sollte hier, kein hohes Vermögen bzw., irgendein Vermögen von dem ich Leben könnte für einen Monat.
Liebe Grüße,
Dennis