Liebe Steffi,
ich kenne deine Sorgen leider zu gut, auch finanziell: Wohnungssuche, getrennte Haushalte, Kinder zu versorgen und die Scheidungskosten im Nacken. Um nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichen zu können, ist es allerdings nicht unbedingt nötig, dass ihr getrennte Wohnungen habt. Im Gesetz wird nur verlangt, dass zwischen euch keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Es ist sogar ausdrücklich möglich, dabei noch zusammen zu wohnen (§ 1567 BGB).
Wichtig ist also, dass ihr „Tisch und Bett“ nicht mehr miteinander teilt. Dazu gehören verschiedene Punkte, ich liste dir die wichtigsten mal auf:
1. Räumliche Trennung. Ihr teilt euch die Räume untereinander auf. Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche könnt ihr beide nutzen, aber nicht zum gemeinsamen Kochen oder sowas. Wichtig ist, dass ihr getrennt voneinander schlaft und keine „Familienwohnung“ mehr habt. Stelle es dir eher wie eine Zweck-WG unter Studenten vor, in der jeder sein eigenes Reich hat.
2. Finanzielle und organisatorische Trennung. Ihr führt keinen gemeinsamen Haushalt. Das heißt, ihr keine Lebensmittel, Einrichtungsgegenstände, Waschmittel etc. mehr zusammen. Jeder hat seine eigene Kasse. Und ihr putzt, wascht, kocht nicht füreinander. Jeder kümmert sich nur um seinen Kram.
3. Persönliche Trennung. Ihr führt keine Beziehung mehr und verbringt eure Zeit nicht mit-, sondern nebeneinander in dieser Wohnung. Also keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten, keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsamen Fernsehabende. Das heißt natürlich nicht, dass ihr nicht mehr miteinander reden dürft. Ihr könnt einen höflichen Umgang miteinander pflegen, aber eben keinen vertrauten.
Mir ist klar, dass das alles recht streng klingt, gerade wenn Kinder im Spiel sind. Ich würde mir an deiner Stelle immer die Kontrollfrage stellen: „Fühlt sich das gerade nach einer Beziehung an?“ Wenn ja, ist es nicht in Ordnung. Langfristig solltet ihr euch trotzdem um getrennte Wohnungen bemühen – du willst ohnehin wohl kaum dein Leben lang mit deinem Ex-Mann zusammenwohnen. Aber ihr müsst nicht das Erstbeste nehmen aus Angst, das Trennungsjahr würde sonst nicht starten.
Ich wünsche dir alles Gute für die Scheidung und die Wohnungssuche!