Kommt darauf an, wenn der 1. Antrag vor dem 01.10. beschieden wird, dann bist du ALG II Empfänger, mit allen Rechten und Pflichten. Dann muss Du dort den Umzug anzeigen und in BaWü.
Wenn du den Antrag zurück nimmst, kann Du einfach einen Neuen stellen.
Hallo, der Antrag in NRW wird unzulässig, da du mit deinem Umzug den Zuständigkeitsbereich verlässt und das dortige Jobcenter nicht mehr zuständig ist.
Bitte gesetzliche Regelungen für Umzug im SGB II beachten