Beiträge von Kartoffelsack

    Hallo,

    ich hoffe es kann mir einer helfen, ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

    Meine Freundin und ich (beide über 25) haben am zweiten September Hartz 4 beantragt. Wir sind beide bei unseren Eltern gemeldet, ich in NRW. Bei ihr hat alles geklappt, bei mir hat der Sachbearbeiter gesagt, ich stelle mit meinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft laut Vorschrift § 9 Absatz 5 SGB II. Mein Vater ist Maschinenbauing. in der Chemie Industrie und verdient dementsprechend gut.

    Nun wollten wir eigentlich ab dem 01.10 nach Y (in BaWü) ziehen. Ich habe auch schon ab dem 01.10 ein Zimmer in der Wohnung X (WG) in Y. Um noch den vereinfachten Antrag mitzunehmen und nicht während der Hartz 4 Zeit umzuziehen, habe ich folgendes gemacht. Ich wohne seit den 06.09 als Untermieter in dem Zimmer der Hauptmieterin, welche am 30.09 auszieht. Und habe mich direkt am 07.09 in Y gemeldet.

    So nun ist mein Plan nochmal Hartz 4 in Y zu beantragen. Ist es schlau, den Antrag, den ich in NRW gestellt habe, zurückzuziehen oder lass ich den einfach auslaufen und stelle einfach einen zweiten?

    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

    Titel-Korrektur