Vermutlich bedeutet Noch EU Bürgerin Engländerin, oder?
Zunächst betrachten wir uns hierzu das einschlägige Gesetz und hierbei den Unterpunkt,
welcher für uns relevant ist:
§ 7 Abs. III Nr. 3 lit. a SGB II
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
a )die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
Schauen wir hierzu in den entsprechenden Kommentar so erhalten wir hierzu:
- deine Ehegattin (nach der Hochzeit) muss bei dir wohnen
- diese Ehe muss rechtswirkend also vor dem Gesetz zu Stande gekommen sein
gelten diese beiden Punkte, so ist die Bedarfsgemeinschaft mit der Heirat zustande gekommen.
Heißt ab diesem Datum habt ihr gemeinsam einen Anspruch, aber hierzu Vorsicht, ab dem Datum deiner Heirat hast du nur noch den Anspruch von einem Verheirateten (389 €).
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Bitte Zitatfunktion korrekt nutzen