Danke für die schnelle Antwort.
Es wurde alles erstattet, sogar knapp 300€ mehr als mir vom JC ausgezahlt wurden, aber das können ja auch Sozialversicherungsbeiträge sein.
Wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht, hätte es dann nicht in dem Schreiben stehen müssen?
Das Problem mit den Kapitalerträgen ist, dass der Opa meines Sohnes dieses Konto für ihn geführt hat. Leider ist dieser Mitte 2019 verstorben und ich habe erst vor Kurzem einige wenige Unterlagen über dieses Konto erhalten. Ich habe auch absolut keine Ahnung von diesen Aktiengeschäften und ich wusste auch gar nicht, dass er Kapitalerträge erhalten hat. Aber wenn das JC das durch einen Datenabgleich in Erfahrung gebracht hat, dann wird das wohl auch so sein.
Sollte ich dem JC dann einfach nochmal antworten, dass alles erstattet worden ist? Das haben ich schon einmal getan, aber die Antwort vom Jobcenter war, dass sie keinen Zusammenhang zwischen der Erstattung und dem Mitwirkungsschreiben erkennen....