Beiträge von dompadour

    Das ist die Rechtsansicht der agentur aus deren Wissensdatenbank:

    Hi Tamar,

    also selbst das Beispiel ist ja exakt auf meinen Fall anwendbar, danke!

    Soll ich also nun einfach einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Oder muss das alles erst vom Bund beschlossen werden?


    Und ist es problematisch, dass nun schon Oktober ist? Im Artikel steht, dass es um Anträge geht, die im September weiterbewilligt werden sollen.

    Entschuldige bitte meine Unwissenheit.

    Lieber Tamar,

    vielen Dank für deine Antwort. Das klingt jedenfalls schon mal plausibel. Würdest du empfehlen, erst mal abzuwarten oder soll ich mich bei JC melden? Woher hast du diese Annahme: "wer unter den Voraussetzungen des 67 für ein Jahr bewilligt wurde, bei dem wird nach 6 Monaten das Vermögen geprüft. Wem nur 6 Monate bewilligt wurde und jetzt eine Weiterbewilligung beantragt, bei dem nicht."

    Würde bei mir ja dann zutreffen, da ich nur für 6 Monate bewilligt wurde.

    Liebe Alle,

    leider finde ich bisher keine passende Antwort auf meine Frage, weder hier noch auf offizieller Seite.

    Ich habe, wie sicher viele hier, mit Beginn der Pandemie Grundsicherung beantragt (Solo-Selaststäding und kompletter Umsatzeinbruch). Diese wurde mir relativ zügig für 6 Monate (März bis August) bewilligt, wofür ich sehr dankbar war und bin. Leider hält dieses leidige Thema ja nach wie vor Einzug, weshalb sich meine finanzielle Situation ebenfalls kaum verbessert hat, sodass ich nun ernsthaft wieder darüber nachdenken muss, wie es weiter geht.

    Auf der Seite BMAS habe ich nun gelesen, dass der vereinfachte Zugang bis zum Ende des Jahres verlängert wurde. Darunter verstehe ich, dass Personen, die jetzt in Schwierigkeiten sind, bis zum Dezember vereinfacht Grundsicherung beantragen können.

    Nun aber meine Frage: Wie sieht es mit den Leuten aus, die auch nach den 6 Monaten BWZ keine Besserung der Einkünfte erzielen können? Findet dann eine Vermögensprüfung definitiv statt oder würde auch hier die Vereinfachung verlängert? Schonvermögen dürfte ich zB. nur ca. 5.000€ besitzen, was ich definitiv übersteige, da auf meinem Konto noch Steuerzahlungen von zwei Jahren und Rücklagen für die Rente liegen. Alles nicht erheblich natürlich (60.000€).

    Irgendwie werde ich hier nicht schlau und ich denke, dass es vielen so ergeht. Hat jemand mal eine plausible Aussage?

    Vielen Dank und liebe Grüße