Beiträge von Westie76

    Das hieße im Umkehrschuss: ich nehme gleich zu Beginn meines Bewilligungszeitraums einen Job als Selbstständiger an (über beispielsweise 4.200€). Sofort wüsste man, dass diese komplette Einnahme zurückgezahlt werden muss (abzüglich der Freibeträge natürlich), da der Regelsatz von ca. 714€ x 6 Monate = 4.284€ grob meiner Einnahme entspricht?

    Wie verhält es sich, wenn man sogar mehr einnimmt, als vom Jobcenter gefördert wurde? Wird auch ein Überbetrag eingefordert?


    Besteht Einigkeit, dass auch bei aufgekündigtem Leistungsbezug der gesamte vorläufige Bewilligungszeitraum die Grundlage ist. Dann würde sich ja die Meldung des Jobs und die Beendigung des Leistungsbezuges mitunter erübrigen.


    Eine kleine Frage noch: wie ich gelesen habe, bin ich nicht verpflichtet, dem Jobcenter meinen Arbeitsvertrag vorzulegen? Stimmt das?


    Besten Dank!

    Hinweis bitte beachten: Arbeitsaufnahme - Veränderungen im Leistungsbezug sind umgehend dem Jobcenter mitzuteilen - Pflichten des Leistungsberechtigten

    Liebe Mitglieder, danke im voraus für die Beratung! Hier die Faktenlage und meine Frage:


    Ich beziehe seit ca. einem Jahr ALGII (selbstständig), aktueller Bewilligungszeitraum geht bis zum 31.12.2020. Die Leistungen sind also vorläufig gewährt, EKS abschließen muss ich dann demnächst einreichen. Nun habe ich ein Jobangebot zum November auf Honorarbasis, also auch selbstständig. Der vereinbarte Lohn aus dem Monat November (und dann auch fortlaufend) wird voraussichtlich höher als die vom Jobcenter gezahlte Unterstützung sein, ca. 1500€ monatlich. Auszahlung des ersten Gehalts wird sehr wahrscheinlich erst im Dezember 2020 bei mir zufließen.

    Mein Plan wäre, die anstehende berufliche Veränderung zu melden und im gleichen Zuge den Leistungsbezug eigenständig zum 31. November zu beenden. Ist das die korrekte Vorgehensweise?

    Meine Sorge ist, dass die Gehälter von November (Zufluss im Dezember) und eventuell das Gehalt vom Dezember (Zufluss im Januar) in der abschließenden EKS erfasst und verrechnet werden. Muss ich die Kontoauszüge und Einkünfte für den gesamten, vorläufigen Bewilligungszeitraum bereitstellen, also bis 31.12.2020 - oder entfällt die Mitteilungspflicht zu meinen Einkünften ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Leistungsbezuges.


    Dass ich alle Einkünfte und Daten in der abschließenden EKS bis 31.11.2020 bereitstelle, ist selbstverständlich.


    Hoffentlich war das nicht zu umständlich formuliert. Vielen vielen Dank!



    PS: In anderen Foren habe ich gelesen, dass ein hohes Einkommen im Bewilligungszeitraum sogar auf alle 6 Monate verteilt berechnet werden kann und somit die gesamten Leistungen des Jobcenters nachwirkend zurückgezahlt werden müssen. Deshalb bin ich aktuell verunsichert.