Das hieße im Umkehrschuss: ich nehme gleich zu Beginn meines Bewilligungszeitraums einen Job als Selbstständiger an (über beispielsweise 4.200€). Sofort wüsste man, dass diese komplette Einnahme zurückgezahlt werden muss (abzüglich der Freibeträge natürlich), da der Regelsatz von ca. 714€ x 6 Monate = 4.284€ grob meiner Einnahme entspricht?
Wie verhält es sich, wenn man sogar mehr einnimmt, als vom Jobcenter gefördert wurde? Wird auch ein Überbetrag eingefordert?
Besteht Einigkeit, dass auch bei aufgekündigtem Leistungsbezug der gesamte vorläufige Bewilligungszeitraum die Grundlage ist. Dann würde sich ja die Meldung des Jobs und die Beendigung des Leistungsbezuges mitunter erübrigen.
Eine kleine Frage noch: wie ich gelesen habe, bin ich nicht verpflichtet, dem Jobcenter meinen Arbeitsvertrag vorzulegen? Stimmt das?
Besten Dank!
Hinweis bitte beachten: Arbeitsaufnahme - Veränderungen im Leistungsbezug sind umgehend dem Jobcenter mitzuteilen - Pflichten des Leistungsberechtigten