Vielen Dank für die Anwort.
Sprich egal ob es im Oktober oder November zufliesst, wird es in den Bewilligungszeitraum gerechnet und ich muss die 6x150 Euro von Juni bis November zurückzahlen, die ich bis jetzt erhalten habe?
Und für den Fall, dass die Urlaubsabgeltung erstmal vom meinem AG nicht gezahlt wird, was ich mir gut vorstellen kann und meine Partnerin mit der Novemberabrechnung ihre Jahresonderzahlung ( Weihnachtsgeld) von ihrem AG bekommt, heisst das, dass die 6x150 Euro ebenfalls zurückgezahlt werden müssen?
Sprich muss ich meiner Partnerin erklären, dass sie dazu verpflichtet ist ihr Weihnachtsgeld mit einem Azubigehalt, so gesehen für mich, an das Jobcenter zu zahlen, da ich über kleinerlei Vermögen besitze und allgemein zahlungsunfähig und verschuldet bin und vermutlich in die Verbraucherinsolvenz muss?