Hallo zusammen,
folgender Fall:
Person A erlitt im März 2019 einen Herzinfarkt und litt schon zuvor unter schweren Depressionen. Er stand zuvor/steht seit 1988 in einem Arbeitsverhältnis. Er bezog die maximale Zeit Krankengeld und wurde dann ausgesteuert und hat einen Rentenantrag gestellt. In der Zwischenzeit bekam er ALG 1. Es wurde ihm nun eine befristete Erwerbsminderungsrente gewährt, diese wird auf den März 2019 zurückdatiert und läuft bis September 2022.
Angenommen der Arbeitgeber bietet ihm nun einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung an, hätte A zunächst einen Anspruch auf ALG 1 ab Oktober 2022, sofern die EM-Rente nicht weiter gewährt wird?