Beiträge von JamesDean

    Kurz zur Ausgangssituation:

    Ich habe Ende September mein Studium abgeschlossen. Die letzten 3 Jahre bin ich einer werkstudentischen Tätigkeit nachgegangen, wobei keine Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung erfolgt sind - sondern lediglich Sozialabgaben (RV & KV) entrichtet wurden. Dementsprechend besteht kein Anspruch auf ALGI.

    Nun zur aktuellen Lage:

    Ich habe mich pünktlich zum 01.10. arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf ALGII gestellt, um die Zeit zu überbrücken, bis ich einen Job gefunden habe. Daraufhin erhielt ich heute einen Anruf vom JobCenter, in dem mir mitgeteilt wurde, ich solle zuerst einen Antrag auf ALGI stellen, um sicher zu gehen, dass diesbezüglich keinerlei Ansprüche bestehen. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, solle ich dann den ALGI Ablehnungsbescheid hochladen, damit ich ALGII bekomme.

    Meine Fragen dazu:

    1. Ist das so rechtens? Bzw. brauche ich einen Ablehnungsbescheid für ALGI um ALGII beziehen zu können?

    2. Was würdet ihr mir empfehlen, was das weitere Vorgehen angeht?

    Beste Grüße