Hallo,
zunächst, vielen Dank für die wertvolle Hilfen in diesem Forum, ich weiß das sehr zu schätzen
ich beziehe mich auf meine vorherige Fragen in diesem Thread aus dem November 2020 bezüglich der Anlage EKS. Ich bin selbständig tätig und aufgrund der Pandemie musste ich im letzten Jahr Grundsicherung beantragen. Diese wurde mir für 6 Monate bewilligt (01. Juni bis 30. November 2020). Danach hatte ich wieder einen Auftrag und musste die Grundsicherung nicht verlängern.
Ich hatte während des Bewilligungszeitraums unverhofft einige kleinere Einnahmen, die ich dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums - transparent und vollständig - in einer EKS auflistete und zusammen mit den Belegen an das Jobcenter schickte, zwecks abschließender/endgültiger Festsetzung.
Laut unserer Konversation in diesem Thread hatte ich den Eindruck erhalten, dass eine EKS zur endgültigen Festsetzung zwingend notwendig sei. Jedoch erhielt ich kurz nach meiner Einreichung der EKS ein Schreiben des Jobcenters, in dem zunächst folgendes stand:
"Ihnen sind vorläufige Leistungen für den genannten Zeitraum gem. Artikel 1 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz Paket) in Verbindung mit § 67 SGB II bewilligt worden."
Das machte Sinn. Aber gleich dahinter stand dann dieser Satz, über den ich stolperte:
"Gemäß § 67 Absatz 4 Satz 2 SGB II erfolgt eine abschließende Entscheidung über Ihren tatsächlichen Leistungsanspruch nur auf Ihren Antrag. Sollten Sie eine abschließende Festsetzung des Bewilligungszeitraums wünschten, so teilen Sie dies bitte mit."
Ich rief beim Jobcenter an und erkundigte mich, weil es sich ja in dem Schreiben so anhörte, als wäre die Einreichung der EKS garnicht nicht notwendig. Der Sachbearbeiter am Telefon meinte dann, dass es meine Entscheidung sei, die abschließende Festsetzung zu beantragen, aber in dem Fall (Zitat) "würde ich ja nur verlieren". Denn laut Berechnung des Jobcenters - auf Grundlage meiner eingereichten EKS und Einkommensbelege - müsse ich ca. 700 € zurückzahlen."
Da ich eine ehrliche Haut bin, und ja schon alle Unterlagen aufbereitet und ans Jobcenter geschickt hatte, entschied ich mich dazu, die abschließende Festsetzung zu beantragen. ich erhielt kurz darauf den endgültigen Bescheid mit der Aufforderung den Betrag von ca. 700 € zeitnah zu erstatten. Ich tat dies auch und überwies die Summe umgehend. Dieser Bescheid nannte sich: "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches".
Damit war die Sache erledigt. Aber die Fragen, die sich mir nun stellen: Hätte ich garkeine EKS einreichen müssen? Und was wäre dann passiert? Hätte ich automatisch einen abschließenden Bescheid ohne jegliche Rückforderungen erhalten?
Ich freue mich auf Ihre Erläuerterung, da ich noch etwas konfus bin was da ganze Prozedere angeht. Danke und Herzliche Grüße!