Der Widerspruch von uns war folgendermaßen formuliert :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich fristgerecht ihrem Beschluss zum Antrag vom 09.11.2020.
§ 7 Abs. 6 SGB II besagt, dass § 7 Abs. 5 SGB II für Auszubildende nicht gilt,
"deren Bedarf sich nach den § 12, 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst"
§13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 trifft auf meinen Sohn zu. Demnach ist mein Sohn leistungsberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermann
Die Klage wurde schon vor 7 Monaten eingereicht. Laut Anwalt sollte es innerhalb von 6 Monaten (Frist) gelöst werden. Nun sind schon 7 Monate vergangen und wir haben noch immer keine Antwort.