Ich beziehe ALG II und ergänzend Hartz 4. Meine studierende erwachsene Tochter, die noch Kindergeld bezieht, somit mir mir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, obwohl sie nicht mehr bei mir wohnt.soll ein Vermächtnis (Erbe) antreten. Ist sie somit gegenüber mir unterhaltspflichtig bzw. wie hoch wäre das Schonvermögen bei meiner Tochter,