Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bekomme momentan Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld weil ich auf eine genehmigte Reha warte.
Nun bin ich vor zwei Wochen gestürzt und habe mir vorne einen Schneidezahn und links dran den Zahn kaputt geschlagen.
Der linke wurde schon entfernt, der Schneidezahn ist Teil einer dreiteiligen Brücke die ganz raus müsste.
Ich gehe Mal davon aus dass es sich hier um die Härtefallregelung handelt, weil so kann ich mich bei keinem Arbeitgeber präsentieren.
Bezahlt mir das Amt XXXXXX in dem Fall komplett die Behandlung? Ich bekomme zur Zeit 1240€ netto.
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bekomme momentan Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld weil ich auf eine genehmigte Reha warte.
Nun bin ich vor zwei Wochen gestürzt und habe mir vorne einen Schneidezahn und links dran den Zahn kaputt geschlagen.
Der linke wurde schon entfernt, der Schneidezahn ist Teil einer dreiteiligen Brücke die ganz raus müsste.
Wenn ich das jetzt behandeln lassen würde und mit dem Zahnarzt aufgrund von fehlender Liquidität eine Ratenzahlung ausmache, würde das Jobcenter mir im Februar, wenn ich in Hartz 4 rutsche, die Restschulden bezahlen?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Matze
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