Schorsch Danke für deine verständliche Erklärung
Heutzutage ist in § 11 Absatz 3 SGB II die Situation sogar noch etwas genauer geregelt. Einkommen wie Deine Erbschaft wird auf 6 Monate verteilt angerechnet. Bedeutet: Ist die Erbschaft hoch genug, dass Du davon die vollen 6 Monate leben kannst, fällt Dein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter für die 6 Monate weg.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei einer Erbschaft von angenommen 12.000 Euro monatlich 2.000 Euro angerechnet werden und somit mein ALG von mtl. 550 Euro nicht mehr gezahlt wird? Dann kann ich damit auch leben und auch nachvollziehen.
Was ich aber überhaupt nicht bedacht habe und als das größere Problem sehe, sind die Sozialversicherungsbeiträge die ja dann bestimmt auch wegfallen werden. Muss ich mich dann privat versichern und alles umändern? Das wäre ja der Supergau, weil ich davon null Ahnung habe und ich auch gar nicht weiß an wen ich mich da wenden muss. Wenn ich an unseren Bürokratiewahnsinn denke, wird mir gerade ganz schlecht…:ill
Gibt es denn dafür auch eine Regelung, die mich wegen meiner Unwissenheit vor gravierenden Fehlern absichert oder stehe ich erstmal ganz alleine mit dem Thema da?