Ok, danke für eure Hilfe.
Beiträge von Flo
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Danke für die Antwort.
Verdammt. Hätte ich die Anträge runtergeladen anstatt anzurufen, wäre ich 3000€ reicher.
Besonders ärgerlich finde ich, dass ich an keiner Stelle darauf hingewiesen wurde. Nicht beim Erfassen meiner Daten. Auch nicht beim vereinbarten telefonischen Erstgespräch - das hat nie statt gefunden, der Termin verstrich ohne einen Anruf. Als ich daraufhin beim Jobcenter anrief, hieß es nur "das war nicht nötig, ihr Antrag ist bewilligt". Mein Anschreiben, dass ich Gelder für April beantrage, wurde auch ignoriert.
Keine Chance? Überprüfungsantrag? Anwalt?
Ich habe gerade die Email gefunden, die ich auf den ganzen Vorgang ans Jobcenter geschrieben habe. Darauf habe ich keine Antwort bekommen außer der Anlage EKS. Das gibts doch nicht!
Guten Tag.
Ich habe die Bewilligung meines ALG2-Antrags erhalten. Allerdings kam es zu einem Missverständnis; der Antrag gilt ab März, ich habe jedoch erst ab April keine Aufträge mehr gehabt.
Eine Mitarbeiterin hat mir gerade empfohlen, den Sachverhalt schriftlich zu schildern.
Zur Erklärung kurz:
- als Anfang März die ersten Aufträge wegen Corona abgesagt wurden, habe ich mir sicherheitshalber den ALG-2-Antrag zuschicken lassen
- dann kam die Soforthilfe NRW mit der Aussage, dass diese auch für Lebensunterhaltungskosten genutzt werden könne, weshalb ich sie beantragt, bewilligt und ausgezahlt bekommen habe. Deshalb habe ich den ALG-2-Antrag zunächst nicht mehr benötigt.
- seit Anfang April gibt es widersprüchliche Aussagen zur Verwendung der Soforthilfe von Bund- und Länderseite. Ich habe abgewartet, aufgegeben und Ende April den vereinfachten ALG-2-Antrag gestellt.
Falls ich in den kommenden Monaten doch noch Aufträge erhalten sollte, wäre eine Verrechnung mit der Soforthilfe über die Steuererklärung wesentlich einfacher für mich (und Sie). Ob diese für Lebensunterhaltungskosten genutzt werden kann, soll laut Herrn Laschet 'demnächst' vom Land NRW entschieden werden. In dem Fall bräuchte ich kein ALG 2 und würde das Geld zurück überweisen. Falls dem nicht so ist, würde ich die Soforthilfe zurück geben und ALG 2 nutzen.
Nach dem Gespräch mit ihrer Mitarbeiterin bin ich jedoch verunsichert - die letzten Jobs hatte ich im März, bezahlt wurden diese im April. Muss ich den Antrag nun für April oder Mai stellen? Ohne Arbeit bin ich seit April, ohne Zahlungseingang erst seit Mai.
Bitte rufen Sie mich zurück, damit wir die Angelegenheit klären können.
Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt
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Hallo. Bei mir gibt es ein Problem mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung für ALG2.
Als selbständiger Messebauer sah es im März so düster aus, dass ich am 16.03. beim Jobcenter anrief, um mir die Unterlagen zuschicken zu lassen.
Wegen dem Hickhack bei der Soforthilfe NRW wartete ich noch bis zum 28.04., bis ich ihn beim Jobcenter (ebenso datiert) einwarf. Der wurde nach einigen Tagen bewilligt - ab März (Antragstellung laut Bewilligung war der Tag meines Anrufs).
Mein Problem: ich wollte gar kein Geld für März, da ich noch Eingänge von Aufträgen im Februar erwartete, insgesamt ca. 3000€.
Ich hätte kein Problem damit, das ALG2 für März zurück zu zahlen. Allerdings würde mir ja der Rest (also ca. 1800€) als Einkommen anteilig an alle weiteren Monate angerechnet werden, oder? Das wird teuer, erscheint mir unfair, und bis zum Freibetrag dazuverdienen könnte ich auch nicht (da er ja schon durch März mehr als ausgefüllt ist).
Ich habe im Mai eine Email an das Jobcenter geschickt, um das zu klären. Als "Antwort" kam lediglich ein Brief mit der EKS-Anlage.
Meine konkrete Frage ist also: ist es rechtens, dass ich mit meinem Anruf bereits meinen Antrag gestellt habe?
Beim Antrag vom 28.04. habe ich noch ein Anschreiben hinzugefügt, siehe Anhang. Auch wenn es um etwas anderes ging, ist ersichtlich, dass ich erst für April beantrage...
Leider ist mir das ganze Problem erst jetzt aufgefallen; die EKS für die ersten 6 Monate habe ich bereits eingereicht (mit Einkünften ab März)...
Danke schon mal für die Hilfe!
Datei ohne Relevanz für die Hilfestellung! Ein ALG II Antrag, der zum Ende
eines Monats gestellt wird, wirkt immer auf den 1. des Monats zurück.