Beiträge von XanonX

    Hallo,:hi

    ich habe eine Frage:

    mein Partner hat im September diesen Jahres eine Ausbildung zum Schreiner begonnen. Ich bin bis September 2021 mit unserem Sohn (10 Monate) zu Hause und beziehe Hartz 4. Da die Ausbildung zum Schreiner ein Berufsgrundschuljahr einschließt, haben wir im September direkt Bafög beantragt, nun ist dieser Antrag durch. Er bekommt 735€ Bafög. 585€ allgemeines Bafög und 150€ Kinderbetreuungszuschlag.

    Wir haben in der Bedarfsgemeinschaft einen Bedarf von 1763€, woran das Bafög meines Partners ja bekanntlich angerechnet wird. Nun zu meinem Problem, ich habe gelesen, dass der Kinderbetreuungszuschlag anrechnungsfrei bleibt, ebenso ein 100€ Freibetrag. Dies wird auch so berechnet. Nur sollen da nicht auch noch bis zu einem Einkommen von 1000€ 20% anrechnungsfrei bleiben? Dies wird nicht eingehalten, nach Anruf wurde gerade begründet, dass diese 20% nur bei Erwerbseinkommen berechnet werden, nicht aber bei Bafög.

    In sämtlichen Seiten wo dies erklärt wird steht das aber anders. Ich würde ja auf die Aussage der Dame von gerade vertrauen, wäre nicht schon zwei Mal bei meinem Jobcenter Bescheid ein Fehler unterlaufen, bei dem mir weniger Geld berechnet wurde als mir zusteht und nur nach fünf abwimmelnden Mitarbeiter der sechste nach ewiger Diskussion es nochmal zur Prüfung gab, wo es dann auch korrigiert wurde. Ich danke für die Zeit und Hilfe.