Beiträge von Frimmo

    Hallo Tamar,

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss ich den innerhalb 7 Tagen antworten? Sie hat geschrieben, das Sie beabsichtigt, mich zur Erstattung des Betrages in Höhe von insgesamt 841,78 € aufzufordern. Kann ich schreiben Wiederspruch ,Begründung gemäss Paragraf 67 Abs.4 Satz 2 SGB II das keine endgültige Bewillung hätte erfolgen dürfen, diese habe ich NIE beantragt. Ohne endgültige Festsetzung kann auch keine Erstattung gefordert werden.

    Ist das möglich? Nicht das ich nich damit komplett in die Nesseln setzte.

    Ich hatte gelesen, das während Corona von der Regierung Erstattungen nicht gewünscht sind. Hoffentlich nicht. Wie gesagt irgendwelche Rücklagen gibt es nicht.

    Liebe Grüsse

    Frimmo

    Anhörung Paragraph 24 Sotialgesetzb.X Teil SGB X

    Liebes Forum,

    Ich habe am 01.10.2020 einen Job bekommen:). Am 28.09.20 aber noch Hartz 4 erhalten. Dem Amt habe ich mitgeteilt ,dass ich seit 01.10.20 berufstätig bin. Das 1.Gehalt kam am 30.10.20 aufs Konto. Das erste Gehalt habe ich natürlich für Miete November Lebenshaltung etc ausgegeben. Ich verdiene unter der Pfändungsgrenze und erhalte 124,62 € noch vom Amt. Jetzt ist mir vom Amt mitgeteilt worden, ich soll das Hartz 4 von Oktober zurückzahlen:blackeye, soll mich dazu innerhalb von 7 Tagen :fieäußern. Von den 124,62€ die bis 31.3.21 bewilligt wurden, werden erstmal 10% gekürzt. Wie soll ich das Geld zurückbezahlen??? Ich war Langzeit arbeitssuchend, bin mittlerweile 60 und habe nicht 1 Pfennig auf der Naht. Ist das mit der Rückzahlung rechtens???immerhin über 841,78€:pillepalle

    Liebe Grüsse Frimmo

    Titel-Korrektur